Schul- und Hausordnung

1. Regeln des Zusammenlebens

Unsere Schule, das Hannah-Arendt-Gymnasium in Lengerich, versteht sich als Lern- und Lebensort, in dem alle am Schulleben Beteiligten gerne lernen, unterrichten und tätig sein wollen. Damit das Miteinander gut gelingt, halten sich Schüler*innen, Lehrer*innen und die Mitarbeitenden an gemeinsam vereinbarte Regeln. Wir schaffen dadurch eine Lernatmosphäre, die von Vertrauen, Sicherheit, gerechtem Verhalten, Konzentration, kreativer Entfaltung und vielfältigen Begegnungen geprägt ist.

Die vier wichtigsten Regeln sind:

  • Wir sprechen freundlich miteinander und benutzen das Wörtchen “bitte”, wenn wir von jemandem etwas möchten. Ein freundliches Grüßen auf dem Flur ist gerne gesehen.

  • Wir respektieren den anderen und vermeiden Störungen.

  • Wir halten unseren Arbeitsplatz, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber.

  • Wir gehen sorgfältig mit Arbeitsmaterialien und Einrichtungsgegenständen um.

 

  • 2. Verhalten auf dem Schulweg

    2. Verhalten auf dem Schulweg

    Auf dem Weg zur Schule verhält sich jeder rücksichtsvoll. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Schulweg zwischen Wohnung und Schule oder Unterrichtsstätte (z. B. Schwimmbad). Für Fahrschüler*innen gilt an den Haltestellen und in den Bussen in besonderer Weise das Gebot der Rücksichtnahme und Höflichkeit. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

     

  • 3. Schulbeginn und Pausenregelung

    3. Schulbeginn und Pausenregelung

    Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Für Fahrschüler*innen ist die Schule ab 7.30 Uhr geöffnet. Bis 8.15 Uhr halten sich alle Schüler*innen auf den Schulhöfen oder in der Eingangshalle auf. Erst ab 8.15 Uhr begeben sich alle Schüler*innen zu den Klassen- und Fachräumen.

    In den beiden großen Pausen halten sich alle Schüler*innen auf dem Pausengelände auf. Die Schüler*innen begeben sich auf direktem Wege dorthin. In den Pausen und Freistunden sind – zum Beispiel mit Blick auf Klassenarbeiten oder durchgehenden Unterricht in der Oberstufe – auf den Fluren unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden. Schüler*innen der Sekundarstufe I dürfen während der Pausen ohne Genehmigung das Schulgelände nicht verlassen. Dies gilt auch bei Nachmittagsunterricht für die Mittagspause.

    Die Toiletten sind sauber zu halten und sind keine Aufenthaltsräume.

     

  • 4. Schul- bzw. Pausengelände

    4. Schul- bzw. Pausengelände

    Das Pausengelände steht allen Schüler*innen des Gymnasiums zur Verfügung. Zum Pausengelände des HAG gehören die Eingangshalle und die beiden Schulhöfe. Nicht zum Pausengelände gehören die Hannah-Arendt-Straße, der Park, der Hullmannsche Weg, das Gelände vor dem Westflügel, der Parkplatz an der Dreifach-Turnhalle und der Unterstand vor dem Fahrradkeller sowie die Rasenfläche zwischen Osttrakt und Hannah-Arendt-Straße.

     

  • 5. Verhalten in den Pausen

    5. Verhalten in den Pausen

    Beim Spielen mit Bällen (an den Tischtennisplatten, den Fußballtoren und der Basketballanlage) ist rücksichtsvolles Verhalten oberstes Gebot. Wurfspiele, das Werfen von Schneebällen, das Schlindern auf Rutschbahnen sowie das Rollschuhlaufen und das Fahren mit Inlineskatern oder Skateboards sind verboten. Die Schulhöfe dürfen während der Unterrichtszeit (8.20 Uhr – 15.45 Uhr) nicht mit Fahrrädern, Krafträdern und Autos befahren werden. Die Lehrkräfte stehen den Schüler*innen nur in wirklich dringenden Fällen in der zweiten großen Pause für kurze Gespräche zur Verfügung.

    Bei umfangreicherem Gesprächsbedarf bieten die Lehrkräfte nach Vereinbarung individuelleGesprächstermine an.

  • 6. Besuch im Sekretariat

    6. Besuch im Sekretariat

    Das Sekretariat steht Schüler*innen zur Erledigung persönlicher und schulischer Angelegenheiten i.d.R. nur in den großen Pausen offen.

  • 7. Umgang mit Schuleigentum

    7. Umgang mit Schuleigentum

    Alle Anlagen, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel der Schule sind pfleglich zu behandeln. Klassenräume werden so hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden (z.B. Anordnung der Tische und Stühle, Lüften, saubere Tafel). In den Fachräumen (Biologie, Physik, Chemie) ist besondere Umsicht erforderlich. Auch in den Computerräumen verhalten sich die Schüler*innen besonders umsichtig. Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen führen zu einer Haftung durch die Erziehungsberechtigten oder die verursachenden Personen selbst. Fensterbänke sind keine Sitzplätze.