Schulische Strukturen und (Jahrgangs-) Stufen


Fächer, Stundentafel und Doppelstundenmodell

  • Die Stundentafel der Sekundarstufe I

    Die Stundentafel der Sekundarstufe I

    Die Stundentafel des HAGs orientiert sich an der APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I)[1] und den entsprechenden Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die Unterrichtsverteilung in den Klassen 5 bis 10. 

    Das Fächerangebot am HAG deckt alle im Kernlehrplan für das Gymnasium vorgesehenen Unterrichtsfächer ab und bietet darüber hinaus ergänzende Schwerpunkte im sprachlichen, naturwissenschaftlich-technischen und musisch-künstlerischen Bereich. 

    In den Klassen 5 und 6 liegt der Fokus auf den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik, die mit jeweils vier bis fünf Wochenstunden unterrichtet werden. Sie sichern die Grundlagen in Sprache, Kommunikation und logischem Denken. Hinzu kommen die Fächer Kunst, Musik, Religion und Sport, die zur ganzheitlichen Bildung beitragen. 

    Ab Klasse 7 wird die zweite Fremdsprache eingeführt, die am HAG wahlweise Latein oder Französisch ist. Die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Physik und Chemie werden ab Klasse 5 bzw. 7 erteilt und im Laufe der Sekundarstufe I zunehmend vernetzt unterrichtet. Ergänzt wird das Angebot durch die Fächer Informatik und Wirtschaft-Politik, die auf digitale und gesellschaftliche Kompetenzen vorbereiten. 

    In Klasse 9 beginnt der Wahlpflichtbereich II (WP II), in dem die Schüler*innen entsprechend ihrer Interessen und Begabungen einen individuellen Schwerpunkt setzen können – beispielsweise in den Bereichen Sprachen, Gesellschaft oder MINT. 

    Besonderen Wert legt das HAG auf die Förderung methodischer, sozialer und digitaler Kompetenzen. Dies spiegelt sich auch in zusätzlichen Unterrichtsanteilen wie Klassenleitungsstunden, Methodentraining und digitalen Lernangeboten wider. 

    Insgesamt umfasst die Stundentafel der Sekundarstufe I am HAG 188 Wochenstunden, die gleichmäßig über die sechs Schuljahre verteilt sind und eine ausgewogene Verbindung von Wissensvermittlung, Persönlichkeitsbildung und praktischer Kompetenzentwicklung gewährleisten. 

    ________________

    [1] Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW): Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I), in der jeweils geltenden Fassung. Abrufbar unter: www.schulministerium.nrw/aposi

  • Das Doppelstundenmodell

    Das Doppelstundenmodell

    Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird am HAG nach dem Doppelstundenmodell unterrichtet. Der Schultag ist dabei nicht mehr in 45-Minuten-Einheiten, sondern in 90-Minuten-Blöcke gegliedert.

    Dieses Modell bietet zahlreiche Vorteile: Die Schüler*innen haben mehr Zeit, sich intensiv und konzentriert mit den Unterrichtsinhalten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig ermöglicht es den Lehrkräften, stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Die längeren Lernphasen fördern Ruhe, Kontinuität und eine vertiefte Auseinandersetzung mit komplexeren Themen.

    Durch die veränderte Zeitstruktur werden Hektik, Zeitdruck und häufige Übergänge zwischen Fächern reduziert. Das Lernen verläuft ruhiger, entspannter und nachhaltiger, wodurch eine insgesamt positivere Lernatmosphäre entsteht.

    Darüber hinaus eröffnen die längeren Einheiten größere zeitliche Spielräume für abwechslungsreiche und methodisch vielfältige Unterrichtsgestaltung. So finden Übungs- und Experimentierphasen, Diskussionsrunden, Rollenspiele, Projektarbeiten oder andere handlungsorientierte Lernformen häufiger ihren Platz im Schulalltag. Diese Vielfalt hat den Unterricht offener, schülerorientierter und damit auch spannender gestaltet.

    Ein weiterer Vorteil des Doppelstundenmodells liegt in der Reduzierung der Unterrichtsfächer pro Tag. Statt sechs bis acht Fächern stehen nun meist nur drei oder maximal vier Fächer auf dem Stundenplan. Dies entlastet sowohl die Schüler*innen als auch die Lehrkräfte spürbar, da mehr Zeit für vertiefendes Arbeiten und sorgfältige Vorbereitung bleibt.

    Besonders für die jüngeren Schüler*innen hat diese Veränderung positive Auswirkungen: Die zuvor häufig überfüllten und schweren Schultaschen können durch die geringere Anzahl an Fächern deutlich leichter werden. Damit leistet das Modell zugleich einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zum Wohlbefinden der Kinder.

    Das Doppelstundenmodell hat sich am HAG als fester Bestandteil einer modernen und lernförderlichen Schulorganisation etabliert. Es trägt zur Steigerung der Unterrichtsqualität, zur Stärkung der Selbstständigkeit und zu einer erkennbar positiven Lernkultur bei.

Stundentafel


Mehr Informationen zu den einzelnen Fächern finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten von  

Unterricht → Überblick


Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe am HAG umfasst die Klassen 5 und 6 und bildet die zweijährige Eingangsphase des Gymnasiums. In dieser Zeit werden die Schüler*innen besonders intensiv von ihren Klassenleitungsteams betreut. Da es zwischen den Klassen 5 und 6 keine Versetzung, sondern eine Weiterstufung gibt, haben die Kinder ausreichend Zeit, ihre Stärken zu entwickeln und vorhandene Schwächen auszugleichen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes mit dem Ziel, grundlegende Kompetenzen und Lernstrategien zu vermitteln, die für schulischen Erfolg und nachhaltige Lernfreude notwendig sind. Die Förderung umfasst sowohl fachliche als auch soziale und methodische Kompetenzen und orientiert sich am Entwicklungsstand der Kinder.

Trotz individueller Förderung können Schwierigkeiten auftreten. Daher legt das HAG besonderen Wert auf einen engen, persönlichen Kontakt zwischen Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern. Bei psychosozialen oder schulischen Problemen stehen neben den Klassenleitungen auch speziell ausgebildete Beratungslehrkräfte und die Fachkraft für Schulsozialarbeit als Ansprechperson zur Verfügung.

Ergänzend werden die jüngeren Jahrgänge durch unser Programm für Patenschüler*innen unterstützt. Jeweils vier Patenschüler*innen aus der Einführungsphase begleiten die Fünftklässler*innen im Schulalltag. Sie nehmen an der Kennenlernfahrt nach Tecklenburg teil, gestalten gemeinsame „Patenpausen“ und stehen den neuen Schüler*innen als Ansprechpersonen zur Seite. Durch ihre Ausbildung in Streitschlichtung und Teamarbeit leisten die Patenschüler*innen einen wichtigen Beitrag zu einem respektvollen und sicheren Schulklima. Gleichzeitig fördert das Engagement ihre eigene Sozialkompetenz und Verantwortungsbereitschaft.

  • Wertevermittlung

    Wertevermittlung

    Das HAG legt besonderen Wert auf die Vermittlung von Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Diese Werte sind zentrale Bestandteile des schulischen Leitbildes und prägen das tägliche Miteinander. Um diese Werte erlebbar zu machen, finden regelmäßig Aktionstage statt, die von der Schüler*innenvertretung in Zusammenarbeit mit Lehrkräften organisiert werden. Diese Tage widmen sich Themen wie Vielfalt, Respekt und Gleichberechtigung und ermöglichen den Schüler*innen, sich aktiv mit gesellschaftlichen und schulischen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. Workshops, Projektarbeiten und Diskussionen fördern das Bewusstsein für einen respektvollen und offenen Umgang miteinander.

     

    Auch gemeinsames Feiern ist Teil dieser Wertevermittlung: Zu Halloween und Karneval organisiert die Erprobungsstufe traditionell große Feste für die Klassen 5 und 6. Diese Veranstaltungen, die von den Patenschüler*innen betreut und von den Eltern finanziell unterstützt werden, fördern Gemeinschaftssinn, Freude und gegenseitige Rücksichtnahme. Sie sind fester Bestandteil des sozialen Lernens und stärken die Klassengemeinschaft über den Unterricht hinaus.

    Des Weiteren sind Offenheit und Toleranz auch im Alltag der Erprobungsstufe fest verankert. In der regelmäßig stattfindenden Klassenratsstunde werden soziale Kompetenzen gestärkt, Konflikte bearbeitet und ein verantwortungsvolles Miteinander eingeübt.

    Das Programm Lions-Quest unterstützt die Kinder beim Erwerb sozialer und emotionaler Kompetenzen und trägt zur Entwicklung einer stabilen Klassengemeinschaft bei.

    Die in der Erprobungsstufe angelegte Werteerziehung fördert Empathie, Selbstwirksamkeit und demokratische Handlungskompetenz und trägt damit zur Persönlichkeitsbildung im Sinne des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags bei.

  • Zusammenarbeit mit dem Elternhaus und den Grundschulen

    Zusammenarbeit mit dem Elternhaus und den Grundschulen

    Die Zusammenarbeit mit den Eltern beginnt bereits vor der Aufnahme am HAG. Beratungsgespräche, ein Informationsabend im Dezember und der Tag der offenen Tür im Januar ermöglichen es Grundschüler*innen und ihren Eltern, die Schule kennenzulernen.

    Der Tag der offenen Tür findet bewusst während des regulären Unterrichts statt, um authentische Einblicke in das Schulleben zu bieten. Kinder der Grundschulen können echten Unterricht erleben, während Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern gemeinsam ein vielfältiges Programm gestalten. Neben Unterrichtsbesuchen gibt es Beratungsangebote, Mitmachstationen, musikalische Beiträge und Präsentationen der Fachschaften. Der Tag steht ganz im Zeichen von Transparenz, Begegnung und Gemeinschaft.

    Bei der Klassenbildung wird darauf geachtet, dass bestehende soziale Kontakte nach Möglichkeit erhalten bleiben. Kinder derselben Grundschule werden, sofern organisatorisch vertretbar, gemeinsam einer Klasse zugeordnet. Zu große Gruppen werden unter Berücksichtigung individueller Freundschaftswünsche aufgeteilt, um ausgeglichene Klassengemeinschaften zu gewährleisten. Auch eine gleichmäßige Verteilung von Mädchen und Jungen wird angestrebt. Eine Ausnahme bildet die Bläserklasse, die alle Kinder besuchen, die ein Blasinstrument erlernen möchten. Nach einem Informationsabend werden die zukünftigen Schüler*innen zu einem Kennenlernnachmittag eingeladen. Mit Spielen und einer Schulrallye unterstützen die Patenschüler*innen die neuen Fünftklässler*innen beim Ankommen in ihrer neuen Umgebung.

    Der frühzeitige Aufbau verlässlicher Kommunikationsstrukturen zwischen Elternhaus, Schule und Schüler*innen ist ein wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Übergangsmanagements.

  • Pädagogische Tage in Tecklenburg

    Pädagogische Tage in Tecklenburg

    Zur Stärkung der Klassengemeinschaft finden zu Beginn des Schuljahres die pädagogischen Tage für alle Klassen 5 in der Jugendherberge Tecklenburg statt. Unter der Leitung der Klassenlehrkräfte und Patenschüler*innen verbringen die Kinder drei Tage miteinander, um sich auch außerhalb des Unterrichts besser kennenzulernen. Gruppenspiele, gemeinsame Aktivitäten und Gespräche über Regeln des Zusammenlebens fördern Kooperation, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein. Eine spannende Nachtwanderung bildet den traditionellen Abschluss dieser Fahrt.

  • Individuelle Förderung und Begabtenförderung

    Individuelle Förderung und Begabtenförderung

    Um die individuelle Förderung der Schüler*innen in den Klassen 5 und 6 zu sichern, arbeitet das HAG eng mit den abgebenden Grundschulen zusammen. Eine gemeinsame Konferenz am Ende des ersten Quartals ermöglicht den Austausch über Lernstände, Methoden und bewährte Förderstrategien.

    Für besonders leistungsstarke Schüler*innen besteht die Möglichkeit, am Drehtürprojekt teilzunehmen. Dabei können Kinder zeitweise aus dem Regelunterricht herausgenommen werden, um an eigenen Projekten zu arbeiten, deren Ergebnisse später der Schulgemeinschaft präsentiert werden. Dieses Angebot zielt auf die Förderung von Selbstständigkeit, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein.

  • Methodentage und digitale Bildung

    Methodentage und digitale Bildung

    Die Methodentage sind ein fester Bestandteil der Erprobungsstufe. An verschiedenen Stationen trainieren die Schüler*innen grundlegende Lernstrategien wie Lesekompetenz, Zeitmanagement, Aufgabenverständnis und Vokabellerntechniken.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der digitalen Bildung. Am sogenannten Digi-Tag werden die Kinder altersgerecht im Umgang mit digitalen Medien geschult. Ergänzend findet der Law4School-Tag statt, bei dem rechtliche Grundlagen im Umgang mit sozialen Medien thematisiert werden. Digitale Medien werden dabei immer mehr als selbstverständlicher Bestandteil des schulischen Lernens verstanden. Die Förderung von Medienkompetenz und reflektiertem Handeln im digitalen Raum streben wir nach und nach an.

  • Unser Nachmittagsprogramm „13+“

    Unser Nachmittagsprogramm „13+“

    Das Nachmittagsprogramm „13plus“ bietet an vier Tagen pro Woche eine verlässliche Betreuung bis in den Nachmittag hinein. Es umfasst die drei Bausteine Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften (AGs). Als AGs finden sowohl Förderangebote (z. B. Lese-Rechtschreib-Training) als Freizeitangeboten wie Sport-, Natur- oder Theater-AGs statt. Das Programm unterstützt die Vereinbarkeit von Schule und Familie und bietet Eltern Planungssicherheit – auch für den Fall, dass eine AG-Leitung erkranken sollte.

    Die Kinder treffen sich nach der 6. Stunde zum gemeinsamen Mittagessen, anschließend folgt die Hausaufgabenbetreuung und danach das gewählte AG-Angebot. Die meisten Angebote sind kostenfrei, ausgenommen das Mittagessen. Regelmäßige Teilnahme wird erwartet, um Kontinuität und Verlässlichkeit zu gewährleisten.

     

     

  • Kommunikation mit den Eltern

    Kommunikation mit den Eltern

    Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit am HAG. Über die Plattform Schulmanager Online erfolgt eine kontinuierliche Kommunikation, ergänzt durch persönliche Gespräche und Telefonate.

    Regelmäßige Elternabende, Sprechtage und pädagogische Konferenzen dienen dem gegenseitigen Austausch und der gemeinsamen Verantwortung für den Lernprozess der Kinder.


 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten unter:

Beratung → Erprobungsstufe


Mittelstufe

Die Mittelstufe am HAG Lengerich umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10 und bildet eine zentrale Phase der schulischen und persönlichen Entwicklung unserer Schüler*innen. Sie schließt an die Erprobungsstufe an und bereitet zugleich auf die gymnasiale Oberstufe vor. In dieser Zeit werden fachliche Kompetenzen systematisch vertieft, Lernstrategien gefestigt und zunehmend selbstständige Lern- und Arbeitsweisen entwickelt.

Rechtliche Grundlage für die Gestaltung der Mittelstufe ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I)[1] in Verbindung mit der Stundentafel des Gymnasiums gemäß § 6 APO-S I[2]. Diese legen verbindlich fest, welche Fächer in welchem Umfang unterrichtet werden und welche Anforderungen für Versetzung und Abschlüsse gelten. Der Unterricht erfolgt im neunjährigen Bildungsgang (G9) und orientiert sich an den vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) vorgegebenen Kernlehrplänen.

Das Fächerangebot am HAG umfasst alle im Land NRW vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Neben den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie der zweiten Fremdsprache (Französisch oder Latein ab Klasse 7) wird ab Klasse 9 der Wahlpflichtbereich II eingeführt, in dem die Schüler*innen individuelle Schwerpunkte setzen können (Spanisch, Naturwissenschaften, Informatik, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Darstellendes Spiel). Diese Vielfalt ermöglicht es den Schüler*innen, entsprechend ihren Interessen, Begabungen und Lernzielen, Schwerpunkte zu setzen und so ihre schulische Laufbahn aktiv mitzugestalten.

Die Mittelstufe dient zugleich der persönlichen Orientierung und Förderung. Neben dem Fachunterricht legt das HAG besonderen Wert auf soziales Lernen, individuelle Förderung, Sprachbildung, Berufsorientierung und Verantwortungsübernahme in schulischen Projekten. Ein enges Netzwerk aus Klassenleitungen, Beratungsteam, Schulleitung und Eltern unterstützt die Schüler*innen in dieser Entwicklungsphase.

Ziel der Mittelstufe ist es, die Jugendlichen schrittweise zu mehr Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu führen – sowohl in ihrer fachlichen als auch in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung. Die Jugendlichen können sich außerunterrichtlich engagieren, z.B. als Patenschüler*innen, Medienscouts, Mediator*innen, Tutor*innen, Schulsanitäter*innen oder Sporthelfer*innen.

  • Französisch oder Latein ab Klasse 7 mit Klassenneubildung

    Französisch oder Latein ab Klasse 7 mit Klassenneubildung

    Die Schüler*innen wählen in Klasse 6 ihre zweite Fremdsprache zum 7. Schuljahr. Diese Wahl ist verbindlich für die Jahrgänge 7 bis 10 (Sekundarstufe I). Zur Auswahl stehen Französisch und Latein – zwei Fächer, die auf unterschiedliche Weise zur sprachlichen, kulturellen und persönlichen Bildung beitragen. 

    Da die zweite Fremdsprache zur Fächergruppe I gehört und somit besonderen Versetzungsbestimmungen unterliegt, legt das HAG großen Wert auf eine individuelle Beratung. Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich bei der Entscheidung zu unterstützen. 

    Vorbereitung auf die Wahl 

    Damit die Wahl gut überlegt erfolgen kann, erhalten alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 6 die Gelegenheit, beide Sprachen zunächst kennenzulernen. In sogenannten Schnupperstunden werden sie spielerisch und anschaulich an Französisch und Latein herangeführt. Dabei können sie erste Eindrücke sammeln, Fragen stellen und herausfinden, welche Sprache besser zu ihren Interessen und Lerngewohnheiten passt. 

    Anschließend findet ein Informationsabend für Eltern und Erziehungsberechtigte statt. Schulleitung und Fachlehrkräfte stellen dort die fachlichen Inhalte, Lernziele und Rahmenbedingungen beider Fächer vor. Gemeinsam wird überlegt, welche Sprache für das jeweilige Kind besonders geeignet sein könnte – unter Berücksichtigung individueller Stärken, Motivation und Lernstrategien. 

     Beide Fremdsprachen eröffnen unterschiedliche Zugänge zum Lernen: 

    ·       Französisch legt den Schwerpunkt auf Kommunikation und kulturelle Begegnung. Das Fach richtet sich besonders an Schüler*innen, die Freude am Sprechen, Hören und interkulturellen Austausch haben und neugierig auf die französische Sprache und Lebensweise sind. 

    ·       Latein fördert analytisches Denken und sprachliche Präzision. Es spricht Schüler*innen an, die Freude an logischem Arbeiten, Sprachstrukturen und historischen Zusammenhängen haben und ihre Ausdrucksfähigkeit im Deutschen vertiefen möchten. 

    Das Ziel ist nicht der Vergleich oder Wettbewerb zwischen den Fächern, sondern eine fundierte und persönliche Entscheidung. Im Mittelpunkt stehen die Freude am Lernen, die individuelle Entwicklung und die bestmögliche Vorbereitung auf die weitere Schullaufbahn. 

     

    Neubildung der Klassen in Jahrgang 7 

    Nach Abschluss der Sprachwahl werden die neuen Französisch- und Lateinklassen sorgfältig zusammengesetzt. Ein Team aus Schulleitung, Klassenleitungen und unterrichtenden Lehrkräften stimmt sich hierzu eng ab. Dabei fließen auch die Wünsche und Rückmeldungen der Schüler*innen ein. Ziel der Neubildung ist es, ein positives Lernklima und stabile Klassengemeinschaften in der Mittelstufe zu schaffen – als Grundlage für erfolgreiches Lernen, gegenseitige Unterstützung und gemeinsames Wachsen. Dieses möchten wir auch im Rahmen einer fünftägigen Fahrt an die Nordseeküste zu Beginn des Schuljahres unterstützen (siehe Abschnitt 4.2 Fahrtenkonzept).

  • Vera8 - Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 8

    Vera8 - Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 8

    VERA 8 (Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 8) ist ein bundesweit abgestimmtes Diagnoseinstrument, das Lehrkräften, Schulen, Eltern und der Bildungsverwaltung wertvolle Einblicke in die erreichten Kompetenzstände der Schüler*innen bietet. 
    Die Tests werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache (Englisch oder Französisch) durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme verpflichtend. 

    Die Aufgaben orientieren sich an den bundesweit geltenden Bildungsstandards und dienen der Unterrichts- und Schulentwicklung. Sie werden nicht benotet und sind keine Grundlage für Versetzungs- oder Laufbahnentscheidungen. Ziel ist es, Lehr- und Lernprozesse datenbasiert zu reflektieren und weiterzuentwickeln.[1] 
     

    Entwicklung der Aufgaben und Vorbereitung der Schüler*innen 

    Die Aufgaben werden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) entwickelt, erprobt und regelmäßig überprüft. Da die Aufgabenformate teilweise von den im Unterricht üblichen Formaten abweichen, werden die Schüler*innen am HAG in einer Vorbereitungsstunde gezielt auf VERA 8 vorbereitet. Hier lernen sie anhand von Beispielaufgaben die unterschiedlichen Aufgabenformate und Bearbeitungsstrategien kennen. 

     

    Rückmeldung und schulinterner Umgang mit den Ergebnissen 

    Die Auswertung und Rückmeldung der VERA-8-Ergebnisse erfolgt am HAG in mehreren Schritten: 

    1.     Klassenbesprechung: Die Fachlehrkraft bespricht mit der Klasse das Testverfahren, die Aufgabenformate und allgemeine Auffälligkeiten in der Bearbeitung. 

    2.     Fachliche Auswertung im Kollegium:  Nach Veröffentlichung der Ergebnisse analysieren die beteiligten Fachlehrkräfte die Kompetenzverteilungen innerhalb der Klassen und im Vergleich zu anderen Schulen des gleichen Standorttyps sowie zum Landesdurchschnitt. 

    3.     Elternrückmeldung: Die Eltern erhalten individualisierte Rückmeldebögen mit den erreichten Kompetenzstufen ihres Kindes sowie einer Einordnung in den Klassen- und Jahrgangsvergleich. 

    4.     Fachkonferenzen:  Die fachspezifischen Ergebnisse werden in den Fachkonferenzen diskutiert. Dabei werden mögliche pädagogische und didaktische Konsequenzen festgelegt. 

    5.     Gesamtpädagogische Reflexion: Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen werden in der Lehrerkonferenz sowie in der Schulkonferenz vorgestellt. Hier besteht Raum für Nachfragen und Beschlüsse zum weiteren Umgang mit den Ergebnissen. 


    __________

    [1] Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) / Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): VERA 8 – Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 8. Informationen für Schulen und Eltern, Stand Schuljahr 2025/26. Online abrufbar unter: www.schulentwicklung.nrw.de/e/schulvergleich/vera8/ (Zugriff: 03.11.2025)

  • Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9

    Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9

    Der Wahlpflichtunterricht (WPII) ab Klasse 9 bietet den Schüler*innen des HAGs die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte entsprechend ihrer Interessen und Stärken zu setzen. Damit bereitet er auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vor und fördert selbstständiges, fächerübergreifendes Lernen. 

    Das HAG bietet im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts der Klassen 9 und 10 aktuell fünf Lernbereiche an: 

    ·       Spanisch 

    ·       Bildung für nachhaltige Entwicklung (Erdkunde, Geschichte, Politik) 

    ·       Informatik 

    ·       Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 

    ·       Darstellendes Spiel (Deutsch, Literatur, Kunst, Musik) 

    Diese Fächerangebote entsprechen den Vorgaben des § 17 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I), wonach die Schulen im neunjährigen Bildungsgang mindestens eine dritte Fremdsprache sowie das Fach Informatik oder eine Fächerkombination mit Informatik anbieten müssen. 

    Der Wahlpflichtunterricht gehört gemäß § 3 APO-S I zu den Kernstunden des Bildungsgangs und wird in der Regel bis zum Ende der Sekundarstufe I fortgeführt. Ein einmaliger Wechsel des gewählten Faches ist bis zum Ende des ersten Jahres möglich. 

    Bei der Versetzungsentscheidung wird der Wahlpflichtunterricht der Fächergruppe II zugeordnet (nicht der Fächergruppe I mit Deutsch, Mathematik, Englisch und der zweiten Fremdsprache). 

    Ziel des Wahlpflichtunterrichts ist es, den Schüler*innen – im Rahmen der schulischen Möglichkeiten – eine Schwerpunktsetzung entsprechend ihrer Neigungen und Interessen zu ermöglichen und sie zugleich auf die Arbeitsweisen der gymnasialen Oberstufe vorzubereiten (vgl. Kommentar zur APO-S I, 5. Aufl., S. 219). 

    Das Angebot des HAG verdeutlicht diesen Anspruch in besonderer Weise: 

    ·       Die Fächer Bildung für nachhaltige Entwicklung und Naturwissenschaften betonen fächerübergreifende Perspektiven und fördern vernetztes Denken. 

    ·       Im Lernbereich Naturwissenschaften können Schüler*innen an den MINT-Schwerpunkt der Schule anknüpfen und Punkte für das MINT-Zertifikat erwerben. 

    ·       Der Bereich Informatik stärkt die digitale Bildung - vom Unterricht in der Erprobungsstufe über den Wahlpflichtbereich bis hin zu Grund- und Leistungskursen in der Oberstufe. 

    ·       Im sprachlichen Schwerpunkt wird neben Englisch, Französisch und Latein ab Klasse 9 Spanisch als dritte Fremdsprache angeboten; wahlweise kann Spanisch auch neu einsetzend ab der Einführungsphase (EF) belegt werden. 

    ·       Das Fach „Darstellendes Spiel“ ergänzt die langjährige Tradition der Literaturkurse in der Oberstufe an und ist eng mit dem Lengericher Theater in der Klinik (ThiK) als außerschulischem Lernort verbunden. 

    Der Wahlpflichtbereich ermöglicht somit eine individuelle Schwerpunktsetzung, unterstützt die Profilbildung der Schule und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung und Studienorientierung der Schüler*innen bei. 

  • ZP10 - zentrale Prüfungen

    ZP10 - zentrale Prüfungen

    Die Zentralen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 (ZP10) sind landesweit einheitliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik, die am Gymnasium in NRW durchgeführt werden. Sie überprüfen die Kompetenzen, die bis zum Ende der Sekundarstufe I erworben wurden, und tragen zur Vergleichbarkeit der schulischen Leistungen bei. Die Ergebnisse fließen gemeinsam mit der Jahresnote in die Abschlussnote des Mittleren Schulabschlusses ein. Für unsere Schüler*innen stellen die ZP10 einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in die gymnasiale Oberstufe dar.

    Als Abschluss der Mittelstufe, der gleichzeitig bei manchen Schülerinnen und Schülern das Ende der Schullaufbahn am HAG Lengerich darstellt, findet eine gemeinsame fünftägige Jahrgangsstufenfahrt nach Berlin statt (siehe Abschnitt 4.2 Fahrtenkonzept).

  • Berufsorientierung

    Berufsorientierung

    In der Jahrgangsstufe 9 werden die Eltern- und Schülerschaft über die Berufsberatungsangebote informiert. Es finden drei Berufsfelderkundungen statt, das Fach Deutsch bietet ein Bewerbungstraining an und es gibt erste Informationen zur Suche eines Praktikums, welches über den Zeitraum von zwei Wochen in der Jahrgangsstufe 10 stattfindet. Im WiPo- Unterricht werden alle Elemente der Berufsorientierung vor- und nachbereitet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten unter:

Beratung → Mittelstufe


Weitere Informationen zur Berufsorientierung finden Sie auf der Seite unseres SBO-Teams (Studien- und Berufsorientierung):

Beratung → Studien-/Berufsorientierung



Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe des HAGs gliedert sich in zwei Abschnitte: die Einführungsphase (EF) und die zweijährige Qualifikationsphase (Q1 und Q2). Sie bildet den letzten Abschnitt des gymnasialen Bildungsgangs und führt zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Am Hannah-Arendt-Gymnasium werden seit dem Schuljahr 2024/25 ab der Oberstufe iPads als zentrales Unterrichtsmedium eingeführt. Die digitalen Endgeräte unterstützen einen zeitgemäßen und kompetenzorientierten Unterricht, in dem Schüler*innen verstärkt selbstständig, kollaborativ und kreativ arbeiten können. Durch den schnellen Zugriff auf vielfältige Informationsquellen, interaktive Lernmaterialien und fachspezifische Apps werden Lernprozesse individueller und differenzierter gestaltet. So ermöglicht das iPad im Fach Mathematik beispielsweise durch Einsatz der Geogebra-CAS-App den Schüler*innen neue Wege bei der Entdeckung mathematischer Zusammenhänge.

Zugleich fördert der verantwortungsbewusste Umgang mit digitalen Werkzeugen zentrale Medienkompetenzen, die in Studium, Ausbildung und Beruf unverzichtbar sind. Die iPad-Nutzung ermöglicht damit nicht nur effizienteres Lernen, sondern stärkt auch die Handlungssicherheit der Lernenden in einer zunehmend digitalisierten Welt.

  • Einführungsphase

    Einführungsphase

    Neben den Schüler*innen, die aus der Jahrgangsstufe 10 des HAG in die Einführungsphase versetzt werden, kommen rund fünf Prozent aus den umliegenden Schulen hinzu. Ein zentrales Ziel ist es, alle Lernenden – insbesondere die Seiteneinsteiger*innen – fachlich, methodisch und sozial in die bestehende Jahrgangsstufe zu integrieren.

    Um diesen Übergang zu erleichtern, werden die Klassen der Jahrgangsstufe 10 aufgelöst und die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in neu gebildeten Lerngruppen unterrichtet. Dies erleichtert den Übergang in das Kurssystem der Oberstufe und fördert zugleich die Durchmischung der Lerngruppen. Zur Stärkung der sozialen Gemeinschaft trägt die gemeinsame Jahrgangsfahrt im Februar bei, die entweder als Skifahrt oder als Alternativfahrt angeboten wird. Durch gemeinsame Erfahrungen außerhalb des Unterrichts entstehen neue Bindungen und eine verlässliche Jahrgangsgemeinschaft.

    Zur fachlichen Unterstützung und individuellen Förderung bietet das HAG Vertiefungskurse in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik an. Diese Kurse dienen der gezielten Aufarbeitung von Wissens- und Verständnislücken aus der Sekundarstufe I und unterstützen den erfolgreichen Einstieg in die Oberstufe.

  • Qualifikationsphase

    Qualifikationsphase

    Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase beginnt die unmittelbare Vorbereitung auf das Abitur. Das HAG bietet ein breit gefächertes und verlässliches Angebot an Grund- und Leistungskursen, das durch die Kooperation mit dem Graf-Adolf-Gymnasium Tecklenburg sowie der Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg erweitert wird. Dadurch können eine Vielzahl von Leistungskursen angeboten und die individuellen Schwerpunkte der Schüler*innen berücksichtigt werden.

    Neben Leistungskursen in Deutsch, Englisch und den Gesellschaftswissenschaften Erdkunde, Geschichte, Pädagogik und Sozialwissenschaften werden Leistungskurse in Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik angeboten. Das Angebot im Fach Informatik stellt in der Region ein besonderes Profilmerkmal dar und trägt zur naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunktbildung der Schule bei.

    Innerhalb der zweijährigen Qualifikationsphase werden die Schüler*innen gezielt auf die fachlichen und methodischen Anforderungen des Zentralabiturs vorbereitet. Die Fachlehrkräfte begleiten die Lernenden kontinuierlich und arbeiten dabei eng mit den Jahrgangsstufenleitungen und der Oberstufenkoordination zusammen. Neben schulorganisatorischen Aspekten umfasst die Beratung auch individuelle Laufbahnfragen sowie Unterstützung bei persönlichen Entscheidungsprozessen.

    Die Schule legt großen Wert auf eine enge Kooperation mit dem Elternhaus. Ergänzend zu den individuellen Beratungsgesprächen finden verbindliche Informationsveranstaltungen statt, bei denen die Schüler*innen sowie ihre Eltern über die Anforderungen der jeweiligen Lernabschnitte und die geltenden Bestimmungen der Oberstufen- und Abiturverordnung informiert werden.

    Mit dem Abiturjahrgang 2025 hat der letzte G8-Jahrgang die Schule verlassen. Seit dem Schuljahr 2025/26 befinden sich somit alle Oberstufenschüler*innen im neunjährigen Bildungsgang. Ab dem Schuljahr 2027/28 tritt voraussichtlich eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Kraft, auf deren Umsetzung und Auswirkungen die Schulleitung und die Oberstufenkoordination durch frühzeitige Informationsveranstaltungen vorbereiten.

    Die Vorbereitung auf das Abitur wird am HAG stets in einen umfassenden Bildungsauftrag eingebettet, der die Zeit nach der Schule mit in den Blick nimmt. Dazu gehören das Berufspraktikum in der Einführungsphase, die Projekttage zur Studien- und Berufsorientierung sowie der Hochschulinformationstag in der Qualifikationsphase. Darüber hinaus steht eine Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig für individuelle Beratungen zur Verfügung. Diese Maßnahmen unterstützen die Schüler*innen bei ihrer Studien- und Berufswahl und stärken ihre Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensplanung.

Weitere Informationen finden Sie unter

Beratung → Oberstufe


Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist seit dem Schuljahr 2016 ein fester Bestandteil des Bildungsangebots am HAG. Es dient der sprachlichen und schulischen Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher und trägt damit wesentlich zur Chancengleichheit und Teilhabe am schulischen Leben bei.

  • Zielgruppe und pädagogischer Auftrag

    Zielgruppe und pädagogischer Auftrag

    Unsere Schüler*innen im Fach DaZ sind zugewanderte Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lebensgeschichten und Hintergründen – etwa durch Flucht, Familiennachzug oder Arbeitsmigration. Das DaZ-Angebot versteht sich als Brücke in das deutsche Schulsystem und legt die Grundlage für eine erfolgreiche schulische und gesellschaftliche Integration.

  • Unterrichtsstruktur

    Unterrichtsstruktur

    Der DaZ-Unterricht ist auf eine möglichst individuelle Förderung ausgelegt und findet mit zehn Wochenstunden in einer Gruppe von etwa 14 Schüler*innen statt.  Grundlage des Unterrichts ist das Lehrwerk Logisch Neu, das neben der Vermittlung von sprachlichem Basiswissen, Wortschatz und Grammatik auch vielfältige Kommunikationssituationen bietet und sich an der Lebenswelt der Jugendlichen orientiert.

    Ergänzend zum DaZ-Unterricht nehmen die Schüler*innen je nach Sprachstand am Unterricht einer altersentsprechenden Regelklasse teil. Dieses Kombinationsmodell fördert die Anwendung der neu erworbenen Sprachkenntnisse im schulischen Alltag und erleichtert den Übergang in den Regelunterricht.

  • Erstförderungsphase

    Erstförderungsphase

    Die DaZ-Schüler*innen durchlaufen eine zweijährige Erstförderungsphase, in der sie intensiv Deutsch lernen. Während dieser Zeit erhalten sie Halbjahres- und Jahreszeugnisse, die ihre sprachliche Entwicklung dokumentieren. In dieser Phase sind sie keinem festen Bildungsgang zugeordnet; erst nach Abschluss der Erstförderung entscheidet die Klassenkonferenz über die Zuordnung zu einem Bildungsgang.

  • Individuelle Förderung

    Individuelle Förderung

    Die Fördermaßnahmen werden individuell an den Leistungsstand der Lernenden angepasst. In Ausnahmefällen kann die Dauer der Erstförderungsphase verkürzt oder verlängert werden. Entscheidend für den Übergang in den Regelunterricht sind die sprachlichen Kompetenzen und die Lernmotivation der Schüler*innen. So bestimmen sie – in enger Abstimmung mit den Lehrkräften – selbst mit, wann sie dem Regelunterricht folgen und in welchem Umfang sie in einzelnen Fächern mitarbeiten können.

  • Teilnahme am Regelunterricht

    Teilnahme am Regelunterricht

    Sukzessive werden die DaZ-Schüler*innen ermutigt, am Fachunterricht der Regelklasse teilzunehmen. Besonders in den Fächern Sport und Kunst ist eine Teilnahme oft auch ohne umfassende Sprachkenntnisse unmittelbar möglich. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Mehrsprachigkeit: Wo immer möglich, wird die Teilnahme am Englischunterricht der Regelklasse ermöglicht, um die parallele Entwicklung von Erst-, Zweit- und Fremdsprache zu unterstützen. Schüler*innen, die dem Regel-unterricht noch nicht vollständig folgen können, arbeiten an sprachsensiblen Lernmaterialien, die an ihren individuellen Stand angepasst sind. Dadurch wird der Anschluss an fachliche Inhalte kontinuierlich aufgebaut.

  • Zusätzliche Sprachföderung - Bildung- und Teilhabepaket (BuT)

    Zusätzliche Sprachföderung - Bildung- und Teilhabepaket (BuT)

    Zusätzlich zum DaZ-Unterricht bietet das HAG unter bestimmten Voraussetzungen individuelle Sprachförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) an. Die Förderung wird von externen, speziell geschulten Lehrkräften durchgeführt, die eng mit dem Kollegium zusammenarbeiten. Der Unterricht erfolgt in Kleingruppen von drei bis vier Lernenden oder – je nach Förderbedarf – auch im Einzelunterricht. Die Stunden finden wahlweise am Vormittag (in Absprache mit den Fachlehrkräften) oder am Nachmittag statt. Diese flexible Organisation stellt sicher, dass wichtige Inhalte des Regelunterrichts nicht versäumt werden und gleichzeitig gezielte Sprachförderung möglich ist.

    Für Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen ist eine Förderung am Vormittag besonders sinnvoll, während Lernende mit fortgeschrittenen Sprachkenntnissen häufig von einer zusätzlichen Förderung am Nachmittag profitieren. Ziel ist es, allen Schüler*innen bestmögliche Lernbedingungen zu bieten und sie individuell beim Spracherwerb zu unterstützen. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets finden sich auf dem Familienportal des Bundes.

  • Bedeutung des Faches für die Schulkultur

    Bedeutung des Faches für die Schulkultur

    Das Fach DaZ trägt am HAG wesentlich zur Offenheit und Vielfalt der Schulgemeinschaft bei. Es stärkt das Bewusstsein für sprachliche und kulturelle Diversität und vermittelt allen Beteiligten – Lehrkräften wie Mitschüler*innen – die Bedeutung einer wertschätzenden und unterstützenden Lernkultur. Damit leistet der DaZ-Unterricht einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der schulischen Leitwerte Toleranz, Teilhabe und Integration.

 

Weitere Informationen zum Fach DaZ finden Sie unter:

Unterricht → DaZ


Sprachenfolge

Englisch, Französisch oder Latein, Spanisch

Das HAG bietet ein vielfältiges Fremdsprachenangebot, das den Schüler*innen eine breite sprachliche und kulturelle Bildung ermöglicht. 

    · Englisch ist die erste Fremdsprache und wird ab Klasse 5 unterrichtet. 

    · Ab Klasse 7 wählen die Schüler*innen zwischen Französisch und Latein als zweiter Fremdsprache, die verpflichtend bis zum Ende der Sekundarstufe I belegt wird.

    · Ab Klasse 9 kann im Wahlpflichtbereich II zusätzlich Spanisch als dritte Fremdsprache gewählt werden. 

    · Alternativ besteht die Möglichkeit, Spanisch in der gymnasialen Oberstufe (EF) als neueinsetzende Fremdsprache zu belegen. 

Damit eröffnet das HAG verschiedene Lernwege und ermöglicht den Schüler*innen, ihre sprachlichen Interessen individuell zu entfalten – von der europäischen Mehrsprachigkeit bis hin zur vertieften Auseinandersetzung mit Sprache, Kultur und Kommunikation. 

 

Weitere Informationen zu den Fächern finden Sie auf den jeweiligen Fachschaftsseiten:

Unterricht → Englisch

Unterricht → Französisch

Unterricht → Latein

Unterricht → Spanisch


Informationen zu Wahl (Französisch oder Latein) finden Sie auf der entsprechenden Unterseite zur Mittelstufe:

Beratung → Mittelstufe → Wahl der 2. Fremdsprache


Hausordnung und Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte

Im Folgenden sind die Regelungen aufgeführt, die im Oktober 2025 aktualisiert wurden.

  • 1. Regeln des Zusammenlebens

    1. Regeln des Zusammenlebens

    Unsere Schule, das HAG in Lengerich, versteht sich als Lern- und Lebensort, in dem alle am Schulleben Beteiligten gerne lernen, unterrichten und tätig sein wollen. 

    Damit das Miteinander gut gelingt, halten sich Schüler*innen, Lehrer*innen und die Mitarbeitenden an gemeinsam vereinbarte Regeln. 

    Wir schaffen dadurch eine Lernatmosphäre, die von Vertrauen, Sicherheit, gerechtem Verhalten, Konzentration, kreativer Entfaltung und vielfältigen Begegnungen geprägt ist. 

    Die vier wichtigsten Regeln sind: 

    ·       Wir sprechen freundlich miteinander und benutzen das Wörtchen “bitte”, wenn wir von jemandem etwas möchten. Ein freundliches Grüßen auf dem Flur ist gerne gesehen. 

    ·       Wir respektieren den anderen und vermeiden Störungen

    ·       Wir halten unseren Arbeitsplatz, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber. 

    ·       Wir gehen sorgfältig mit Arbeitsmaterialien und Einrichtungsgegenständen um. 

  • 2. Verhalten auf dem Schulweg

    2. Verhalten auf dem Schulweg

    Auf dem Weg zur Schule verhält sich jeder rücksichtsvoll. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Schulweg zwischen Wohnung und Schule oder Unterrichtsstätte (z. B. Schwimmbad).

    Für Fahrschüler*innen gilt an den Haltestellen und in den Bussen in besonderer Weise das Gebot der Rücksichtnahme und Höflichkeit. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. 

  • 3. Schulbeginn und Pausenregelung

    3. Schulbeginn und Pausenregelung

    Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Für Fahrschüler*innen ist die Schule ab 7.30 Uhr geöffnet. Bis 8.15 Uhr halten sich alle Schüler*innen auf den Schulhöfen oder in der Eingangshalle auf. Erst ab 8.15 Uhr begeben sich alle Schüler*innen zu den Klassen- und Fachräumen. 

    In den beiden großen Pausen halten sich alle Schüler*innen auf dem Pausengelände auf. Die Schüler*innen begeben sich auf direktem Wege dorthin. In den Pausen und Freistunden sind – zum Beispiel mit Blick auf Klassenarbeiten oder durchgehenden Unterricht in der Oberstufe – auf den Fluren unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden. Schüler*innen der Sekundarstufe I dürfen während der Pausen ohne Genehmigung das Schulgelände nicht verlassen. Dies gilt auch bei Nachmittagsunterricht für die Mittagspause. 

    Die Toiletten sind sauber zu halten und sind keine Aufenthaltsräume. 

  • 4. Schul- bzw. Pausengelände

    4. Schul- bzw. Pausengelände

    Das Pausengelände steht allen Schüler*innen des Gymnasiums zur Verfügung. Zum Pausengelände des HAG gehören die Eingangshalle und die beiden Schulhöfe. Nicht zum Pausengelände gehören die Hannah-Arendt-Straße, der Park, der Hullmannsche Weg, das Gelände vor dem Westflügel, der Parkplatz an der Dreifach-Turnhalle und der Unterstand vor dem Fahrradkeller sowie die Rasenfläche zwischen Osttrakt und Hannah-Arendt-Straße. 

  • 5. Verhalten in den Pausen

    5. Verhalten in den Pausen

    Beim Spielen mit Bällen (an den Tischtennisplatten, den Fußballtoren und der Basketballanlage) ist rücksichtsvolles Verhalten oberstes Gebot. Wurfspiele, das Werfen von Schneebällen, das Schlindern auf Rutschbahnen sowie das Rollschuhlaufen und das Fahren mit Inlineskates oder Skateboards sind verboten. Die Schulhöfe dürfen während der Unterrichtszeit (8.20 Uhr – 15.45 Uhr) nicht mit Fahrrädern, Krafträdern und Autos befahren werden. 

    Die Lehrkräfte stehen den Schüler*innen nur in wirklich dringenden Fällen in der zweiten großen Pause für kurze Gespräche zur Verfügung. 

    Bei umfangreicherem Gesprächsbedarf bieten die Lehrkräfte nach Vereinbarung individuelle Gesprächstermine an. 

  • 6. Besuch im Sekretariat

    6. Besuch im Sekretariat

    Das Sekretariat steht Schüler*innen zur Erledigung persönlicher und schulischer Angelegenheiten i.d.R. nur in den großen Pausen offen. 

  • 7. Umgang mit Schuleigentum

    7. Umgang mit Schuleigentum

    Alle Anlagen, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel der Schule sind pfleglich zu behandeln. Klassenräume werden so hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden (z.B. Anordnung der Tische und Stühle, Lüften, saubere Tafel). In den Fachräumen (Biologie, Physik, Chemie, Kunst) ist besondere Umsicht erforderlich. Auch in den Computerräumen verhalten sich die Schüler*innen besonders umsichtig. Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen oder Vandalismus (z. B. in den Toilettenanlagen) führen zu einer Haftung durch die Erziehungsberechtigten oder die verursachenden Personen selbst. Fensterbänke sind keine Sitzplätze.

  • 8. Sauberkeit und Ordnung

    8. Sauberkeit und Ordnung

    Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Schule verantwortlich. Papier, Abfälle, Dosen usw. gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Mülltrennung). Wildes Plakatieren ist ebenso untersagt wie das Bemalen des Schulgeländes mit Graffiti. 

  • 9. Rauchen, alkoholische Getränke und Drogen

    9. Rauchen, alkoholische Getränke und Drogen

    Das Rauchen, Konsumieren von Vapes und das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Bei Verstößen gegen das Schulgesetz § 54 Abs. 5 und 6 und das Jugendschutzgesetz § 9 und bei Suchtmittelmissbrauch (Drogen) drohen gesetzliche Strafmaßnahmen wie eine Anzeige und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG. 

  • 10. Abstellen von Zweirädern/Schutz vor Diebstahl

    10. Abstellen von Zweirädern/Schutz vor Diebstahl

    Fahrräder, Mopeds, Motorräder, Roller und E-Scooter werden in den dafür angelegten Ständern bzw. Plätzen abgestellt. Auf Diebstahlsicherung ist unbedingt zu achten, weil der Schulträger bei Diebstahl nicht haftet. Schule und Versicherung haften ebenfalls nicht, wenn Geld, Handys oder Wertsachen abhanden kommen. Besondere Vorsicht ist in den Umkleideräumen der Turnhalle geboten. 

  • 11. Regelung zur Nutzung von digitalen Endgeräten

    11. Regelung zur Nutzung von digitalen Endgeräten

    Die Nutzung von Smartphones/Smartwatches und Kopfhörern ist auf dem gesamten Schulgelände bis zum Ende des Schulbetriebs untersagt. 

    Für die Sekundarstufe I gilt: Smartphones/Smartwatches und Kopfhörer dürfen ausschließlich ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt oder in einem Schließfach deponiert werden. 

    Für die Sekundarstufe II gilt folgende Sonderregelung: Die Nutzung von digitalen Endgeräten (Tablets, Smartphones/Smartwatches und Kopfhörern) ist in den ausgewiesenen Räumen (EVA-Räume, Q-Raum, Oberstufenarbeitsraum) in den Freistunden, den angrenzenden 20-Minuten-Pausen davor und danach und in der Mittagspause gestattet. 

    Abweichende Regelungen: Für bestimmte Ausnahmen (z. B. bei der Wahrnehmung schulorganisatorischer Aufgaben durch Lernende oder bei der zeitlich begrenzten Nutzung von Endgeräten für Unterrichtszwecke), Regelungen zu Klassenarbeiten und Klausuren, Klassen- und Kursfahrten sowie die Nutzung digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte gilt die jeweils aktuelle Fassung der "Regelung zur Nutzung von digitalen Endgeräten am HAG Lengerich". Diese enthält auch Hinweise zum Umgang mit Verstößen gegen die Nutzungsregelung. 

  • 12. Mitwirkungspflicht aller Erziehungsberechtigten und volljährigen Schüler*innen

    12. Mitwirkungspflicht aller Erziehungsberechtigten und volljährigen Schüler*innen

    Alle Eltern, Erziehungsberechtigten und volljährigen Schüler*innen verpflichten sich, die Schule über eine eventuelle Adressänderung oder eine Änderung der Telefonnummer unverzüglich zu informieren. Schüler*innen und Erziehungsberechtigte müssen für die Schule verlässlich erreichbar sein. 

    Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit im Unterricht besteht die Pflicht zur Beschaffung der notwendigen Informationen. 

    Im Moment der Anmeldung am HAG verpflichten sich die Familien, das bestehende Schulprogramm mit den verpflichtenden Fahrten anzuerkennen und auf die Teilnahme der Kinder an allen verpflichtenden Schulveranstaltungen hinzuwirken. 

  • 13. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung

    13. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung

    Verstöße gegen die Regeln der Hausordnung können erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG nach sich ziehen. 

 

Hier können Sie die Hausordnung (Stand Oktober 2025) als PDF einsehen:

Schul- und Hausordnung


Vertretungskonzept und Vertretungskoffer

Vertretungsunterricht gehört zum schulischen Alltag. Er kann sowohl planbar – etwa durch Fort- und Weiterbildungen, Wandertage, Exkursionen, Klassenfahrten oder Projekte – als auch unvorhersehbar durch kurzfristige Erkrankungen von Lehrkräften entstehen.

Vertretungsunterricht bewegt sich stets im Spannungsfeld zwischen den berechtigten Erwartungen von Eltern, Schüler*innen und Schulträger nach möglichst geringem Unterrichtsausfall und der gleichzeitig notwendigen Berücksichtigung der Belastungsgrenzen des Kollegiums. 

Das Vertretungskonzept des HAGs basiert auf der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten sowie auf den rechtlichen Grundlagen (ADO §§ 11, 12; LBG § 78a; SchulG §§ 42, 57, 68, 93; BASS 21-22)[1]

Ziele des Vertretungskonzepts:

·       Sicherstellung des Unterrichts nach der Stundentafel und Erhalt der Qualität sowie Kontinuität des Unterrichts, 

·       gerechte Verteilung der Vertretungsaufgaben und Vermeidung von Überlastungen, 

·       transparente und berechenbare Abläufe für alle Beteiligten, 

·       Förderung der Eigenverantwortung der Schüler*innen im Lernprozess. 

  • Allgemeine Grundsätze

    Allgemeine Grundsätze

    Vertretungsunterricht ist immer Unterricht – in der Regel Fachunterricht nach Stundenplan. Vertretungsstunden dienen vorrangig der Übung, Wiederholung und Festigung von Grundlagenwissen und methodischen Kompetenzen. Sie sind inhaltlich abgeschlossen und greifen nur nach Absprache in den regulären Unterricht ein. Ziel ist es, möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen. Nur in Ausnahmefällen entfällt Unterricht ab der vierten Doppelstunde ab Jahrgangsstufe 7, wenn aufgrund mehrerer Ausfälle keine Vertretung mehr möglich ist. 

    Fächer mit zentralen Prüfungen (ZP 10, VERA 8) sowie prüfungsrelevante Fächer der Sekundarstufe II dürfen nicht langfristig ausfallen. Hier kann eine Anpassung des Stundenplans oder befristete Mehrarbeit in Absprache mit der Lehrkraft erfolgen. 

    Lehrkräfte leisten in der Regel nicht mehr als zwei Mehrarbeitsstunden pro Woche; Ausnahmen werden individuell vereinbart. Lehramtsanwärter*innen können nach Rücksprache eigene Vertretungen übernehmen oder das Kollegium in Notsituationen unterstützen. Zur Planbarkeit der Vertretungen verfügen die Stundenpläne über Bereitschaftsstunden, die möglichst gleichmäßig auf das Kollegium verteilt werden. 

  • Regelungen für die Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10)

    Regelungen für die Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10)

    ·       Grundsatz: kein ersatzloser Unterrichtsausfall

    ·       Bei Abwesenheit einer Lehrkraft erfolgt die Betreuung durch andere Lehrkräfte, möglichst durch Fachlehrkräfte. 

    ·       In der Regel werden die Aufgaben durch die abwesende Fachlehrkraft vorbereitet und von der Klasse mit Unterstützung der vertretenden Lehrkraft bearbeitet. 

    ·       Liegen keine Aufgaben vor, greifen Vertretungskräfte auf jahrgangsbezogene Materialien aus dem Vertretungskoffer der Fachschaften zurück. 

  • Regelungen für die Sekundarstufe II (EF bis Q2)

    Regelungen für die Sekundarstufe II (EF bis Q2)

    ·       Grundsatz: eigenverantwortliches Arbeiten (EVA)

    ·       Bei Abwesenheit einer Lehrkraft bearbeiten die Schüler*innen vorbereitete EVA-Aufgaben, die digital über Microsoft Teams bereitgestellt werden. 

    ·       Schulmanager Online zeigt tagesaktuell den Vertretungsplan an. Die eingesetzten Vertretungskräfte können digital die von der abwesenden Fachlehrkraft hinterlegten Hinweise und Aufgaben abrufen. 

    ·       Sind kurzfristig keine Aufgaben eingestellt, nutzen die Schüler*innen die Zeit zur selbstständigen Wiederholung/Vertiefung (ausgewiesene Oberstufen-Arbeitsräume stehen zur Verfügung). 

    Lehrkräfte können genaue Regelungen zur spontanen, d.h. taggleichen Krankmeldung im ausführlichen Vertretungskonzept nachlesen. 

  • Konzeptbaustein Vertretungskoffer

    Konzeptbaustein Vertretungskoffer

    Der im Schuljahr 2024-2025 eingeführte Vertretungskoffer ist ein zentraler Bestandteil des Vertretungskonzepts am HAG. Er dient der Sicherung eines kontinuierlichen Unterrichts im Vertretungsfall und gewährleistet, dass Vertretungslehrkräfte auch ohne vorbereitete Aufgaben der abwesenden Lehrkraft sinnvolle, fachbezogene und altersangemessene Lernangebote unterbreiten können. Ziel ist es, Unterrichtsausfall zu vermeiden und Lernzeiten der Schüler*innen aktiv und lernförderlich zu gestalten.

    Die Zuordnung der Materialien zu den jeweiligen Jahrgängen und Fächern wurde in den Fachschaften abgestimmt. Vorrangig beteiligen sich hierbei die Hauptfächer, die im Rahmen dieses Konzepts einen besonderen Förderbedarf angemeldet haben. Der Vertretungskoffer fungiert als zentraler Materialpool, in dem alle Unterrichtsfächer nach Jahrgangsstufen geordnet sind.  Die bereitgestellten Aufgaben:

    ·       können selbstständig und ohne zusätzliche Anleitung bearbeitet werden,

    ·       sind an die Kompetenzen der jeweiligen Jahrgangsstufe angepasst,

    ·       orientieren sich an den Lehrplaninhalten und

    ·       sind methodisch abwechslungsreich gestaltet, um Lernmotivation zu fördern.

    Die Materialien ermöglichen so einen fachlich fundierten, strukturierten Vertretungsunterricht, der den Lernprozess der Schüler*innen fortführt und festigt.

    Die Pflege, Aktualisierung und Qualitätssicherung der Materialien liegen in der Verantwortung der jeweiligen Fachschaften. Diese stellen sicher, dass die Aufgaben regelmäßig überprüft, ergänzt und an neue curriculare Vorgaben angepasst werden.

  • Fussnoten

    Fussnoten

    [1] ADO – Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (Runderlass des MSW vom 18.06.2012) 

    SchulG NRW – Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Stand: 23.02.2022) 

    LBG NRW – Landesbeamtengesetz (Stand: 19.12.2023) 

    BASS NRW – Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (Stand: 15.03.2024) 


Die Schüler*innenvertretung (SV)

Die Schüler*innenvertretung (SV) ist die gewählte Interessenvertretung der gesamten Schülerschaft am HAG. Sie vertritt die Anliegen, Ideen und Vorschläge der Schüler*innen gegenüber Lehrkräften, Eltern und Schulleitung und trägt so aktiv zur Gestaltung des schulischen Lebens bei.

Die SV besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller Jahrgangsstufen. Die Schülersprecher*innen leiten die SV-Sitzungen, koordinieren Projekte und stehen im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung. Unterstützt werden sie von den Verbindungslehrkräften, die eine verlässliche Verbindung zwischen Schülerschaft, Kollegium und Schulleitung gewährleisten.

  • Struktur und Aufgaben

    Struktur und Aufgaben

    Die SV setzt sich aus gewählten Vertretungen aller Jahrgangsstufen zusammen: je zwei Delegierte aus den Klassen der Unter- und Mittelstufe sowie je sechs Vertreter*innen aus den Oberstufenjahrgängen.

    Die Schülersprecher*innen leiten die Sitzungen, koordinieren Projekte und stehen im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung. Unterstützt werden sie von den Verbindungslehrkräften, die die Kommunikation zwischen Schülerschaft, Kollegium und Schulleitung begleiten.

    Ein fester Bestandteil der SV-Arbeit ist das jährliche SV-Seminar in der Jugendbildungsstätte Tecklenburg, bei dem die Mitglieder in Arbeitsgruppen Projekte planen, Ideen weiterentwickeln und neue Mitglieder in die Arbeit der SV einführen.

  • Projektgruppen der SV

    Projektgruppen der SV

    Die SV arbeitet in thematischen Projektgruppen, die jeweils eine eigene Leitung haben und im Schülerrat vertreten sind. Aktuell engagieren sich die Schüler*innen in folgenden Arbeitsfeldern:

    ·       Nikolausaktion – Verkauf und Spendenaktion zugunsten sozialer Projekte,

    ·       PR & Finanzen – Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung der SV-Mittel,

    ·       „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ – Förderung von Toleranz, Vielfalt und Respekt; Organisation des jährlichen SOR-Tages für die Jahrgangsstufe 5,

    ·       Schulverschönerung – Ideen und Projekte zur Gestaltung des Schulumfelds,

    ·       die soziale Gruppe – Unterstützung internationaler Bildungsprojekte, etwa des Tikoneem-Projekts in Guatemala,

    ·       Umweltschutzgruppe – Engagement für Nachhaltigkeit und einen grünen Schulhof.

    Durch die Projektarbeit lernen die Schüler*innen, Verantwortung zu übernehmen und demokratische Prozesse aktiv zu gestalten.

  • Die Junior-SV

    Die Junior-SV

    Seit dem Schuljahr 2025/26 ergänzt die Junior-SV die Arbeit der Schüler*innenvertretung. Sie besteht aus den Klassensprecher*innen der Jahrgänge 5 und 6 und bietet einen geschützten Raum zum Üben von Mitbestimmung. Hier können jüngere Schüler*innen erste Erfahrungen in der SV-Arbeit sammeln und eigene Ideen für das Schulleben einbringen.

  • Der Schüler*innenrat

    Der Schüler*innenrat

    Die Gruppenleitungen, Schülersprecher*innen sowie die Verbindungslehrkräfte bilden gemeinsam den Schüler*innenrat. Er fungiert als Koordinationsgremium, in dem Vorschläge aus den Projektgruppen gesammelt, weiterentwickelt und priorisiert werden. Neue Ideen werden zunächst in der großen SV vorgestellt, anschließend im Schüler*innenrat konkretisiert und vorbereitet. Die Ergebnisse werden in der SV abgestimmt und durch die Schülersprecher*innen in die Schulkonferenz eingebracht. So wird sichergestellt, dass Entscheidungen auf demokratischer Basis getroffen werden und die Schülerschaft aktiv an der Schulgestaltung mitwirkt.

  • Bedeutung der SV

    Bedeutung der SV

    Die Schüler*innenvertretung bildet das zentrale Bindeglied zwischen Schülerschaft, Lehrkräften, Eltern und Schulleitung. Sie stellt sicher, dass Anliegen, Wünsche und Ideen der Lernenden Gehör finden und in schulische Entscheidungsprozesse einfließen. In der Regel ist ein Mitglied der SV auch Teil der Schulentwicklungsgruppe und bringt dort die Perspektive der Schüler*innen in Fragen der Schul- und Unterrichtsentwicklung aktiv ein.  So trägt die SV maßgeblich dazu bei, dass Schulentwicklung als gemeinsamer, partizipativer Prozess verstanden wird. Durch ihr Engagement lernen die Schüler*innen demokratische Verfahren kennen, übernehmen Verantwortung und gestalten das Schulleben aktiv mit. 

 

Mehr Informationen zur Besetzung und den Aktionen der SV finden Sie auf der Seite 

Schüler*innen bringen sich ein → Schüler*innenvertretung


Elternvertretung

  • Selbstverständnis der Elternvertretung

    Selbstverständnis der Elternvertretung

    Das Selbstverständnis der Elternvertretung am HAG gründet auf dem Prinzip des Miteinanders. Schule wird als gemeinsamer Raum des Lernens und Gestaltens verstanden, in dem demokratische Werte wie Offenheit, Toleranz und Respekt das Fundament des Handelns bilden. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Potenziale aller am Schulleben Beteiligten zu erkennen, zu fördern und die Schule gemeinsam weiterzuentwickeln.

    Die Elternvertretung am HAG versteht ihre Rolle über die gesetzlichen Mitwirkungsrechte hinaus als aktive Mitgestaltung des Schullebens. Sie beteiligt sich regelmäßig an schulischen Entwicklungsprozessen, unter anderem in Arbeitsgruppen und Projektteams wie der Schulentwicklungsgruppe, und trägt so zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Schule bei.

  • Mitarbeit

    Mitarbeit

    in den Mitwirkungsgremien auf Klassen- und Schulebene

    Alle Eltern der Schüler*innen einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn jedes Schuljahres werden ein Vorsitz und eine Stellvertretung gewählt. Beide nehmen mit beratender Stimme an den Klassenkonferenzen teil. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen. Sie ist ein wichtiges Forum für Information und Austausch über Angelegenheiten des Unterrichts und der Erziehungsarbeit in der jeweiligen Klasse.

    Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Elternvertretungen. An den Sitzungen können auch deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretungen. Zudem bestimmt sie die Elternvertretungen für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den Mitwirkungsgremien der Schule.

    Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.  Sie setzt sich seit dem Schuljahr 2011/2012 paritätisch aus Vertretungen der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schüler*innen zusammen (jeweils 6 Personen pro Gruppe). Die Schulkonferenz berät und entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule, vermittelt bei Konflikten und kann Anregungen und Vorschläge an den Schulträger oder die Schulaufsichtsbehörde richten.

  • Beratende Mitarbeit in den Fachkonferenzen, Arbeitsgruppen und Teilkonferenzen

    Beratende Mitarbeit in den Fachkonferenzen, Arbeitsgruppen und Teilkonferenzen

    Je zwei Vertretungen der Eltern sowie der Schüler*innen können beratend an den Fachkonferenzen teilnehmen.  Diese Gremien beraten über alle das jeweilige Fach betreffenden Angelegenheiten und tragen Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit.

    Am HAG werden viele Ideen und Konzepte zunächst in gemischten Arbeitsgruppen aus Eltern, Lehrkräften sowie Schüler*innen entwickelt und für die Entscheidungsgremien vorbereitet. Darüber hinaus kann ein von der Schulpflegschaft gewähltes Mitglied an Teilkonferenzen teilnehmen, die über Ordnungsmaßnahmen beraten.

 

Informationen zur aktuellen Elternvertretung finden Sie unter:

Schulleben → Elternvertretung