Fort- und Weiterbildungskonzept

Die kontinuierliche Fortbildung des Kollegiums ist ein zentraler Bestandteil der Schulentwicklung am HAG. Sie dient der Sicherung professioneller Standards, der Qualitätsentwicklung von Unterricht und Erziehung sowie der Anpassung an neue bildungspolitische und gesellschaftliche Anforderungen.

Fortbildung unterstützt Lehrkräfte darin, ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag fachlich, pädagogisch und organisatorisch weiterzuentwickeln. Sie orientiert sich an den schulischen Entwicklungszielen des HAG, an den Ergebnissen interner und externer Evaluation sowie an individuellen und kollektiven Bedarfen des Kollegiums. Ziel ist eine Schule, die als lernende Organisation dauerhaft ihre Qualität sichert und weiterentwickelt.

  • Rechtliche und organisatorische Grundlagen

    Rechtliche und organisatorische Grundlagen

    Die Fortbildungsarbeit am HAG basiert auf den Vorgaben des Schulgesetzes NRW (§§ 57, 59, 68) sowie des Runderlasses zur Lehrerfortbildung (MSB, 2014). Lehrkräfte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden; die Schulleitung fördert und steuert diese Prozesse im Rahmen der Lehrkräftekonferenz und des Fortbildungsbudgets. Die konkrete Umsetzung erfolgt in Abstimmung zwischen der Schulleitung, dem Fortbildungsbeauftragtem und der Schulentwicklungsgruppe. Für eine enge Vernetzung der planerisch beteiligten Personen nimmt der Fortbildungsbeauftragte bei Bedarf an Sitzungen der Schulentwicklungsgruppe teil.

  • Struktur und Zuständigkeiten

    Struktur und Zuständigkeiten

    Der Fortbildungsbeauftragte koordiniert gemeinsam mit der Schulleitung die Planung, Organisation und Evaluation der Fortbildungsmaßnahmen.  Grundlage ist eine jährliche Bedarfsanalyse im Kollegium, aus der ein verbindlicher Fortbildungsplan entsteht. Schwerpunkte liegen auf der Unterrichts- und Schulentwicklung, der Erziehungsarbeit sowie der Weiterentwicklung der digitalen und sozialen Kompetenzen. Fortbildungsmaßnahmen werden priorisiert, wenn sie einen direkten Bezug zu den Schulentwicklungszielen oder zu aktuellen pädagogischen Herausforderungen aufweisen. Sowohl schulinterne als auch externe Fortbildungen werden dokumentiert und regelmäßig evaluiert.

  • Fortbildungsplanung und Evalutation

    Fortbildungsplanung und Evalutation

    Die Planung folgt einem zyklischen Verfahren:

    · Bedarfsanalyse (Kollegium, Fachschaften, Schulentwicklungsgruppe, Auswertung der Ergebnisse der Standardsicherung und anderer Daten),

    · Priorisierung und Genehmigung durch die Schulleitung,

    · Durchführung und Dokumentation,

    · Evaluation und Transfer in den Unterricht.

    Die Ergebnisse fließen in die Fortschreibung des Fortbildungsplans und in die Schulprogrammarbeit ein. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit werden Fortbildungsinhalte innerhalb der Fachschaften oder in schulinternen Workshops multipliziert.

    Die detaillierte Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen, Verantwortlichkeiten, Abläufe und Evaluationsinstrumente ist im vollständig ausgearbeiteten Fortbildungskonzept des HAGs (Stand: Schuljahr 2025/26) beschrieben.

  • Fortbildung als Teil der Schulentwicklung

    Fortbildung als Teil der Schulentwicklung

    Fortbildung wird am HAG als integraler Bestandteil einer professionellen Lernkultur und der Schulentwicklung verstanden. Sie stärkt die Innovationsfähigkeit der Schule, unterstützt den kollegialen Austausch und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung von Unterrichtsqualität und Arbeitszufriedenheit bei. So wird gewährleistet, dass sich das Kollegium gemeinsam mit der Schule weiterentwickelt – kompetent, reflektiert und zukunftsorientiert.