Erziehung und Beratung


Beratungskonzept und Prävention

Das HAG versteht Beratung als festen Bestandteil schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Schule ist Lern- und Lebensort zugleich, an dem Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung begleitet werden. Ziel ist es, alle Lernenden bei der Entfaltung zu selbstständigen, verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu unterstützen.

Die Beratungstätigkeit am HAG beruht auf den Vorgaben des Schulgesetzes NRW (§44 SchulG), der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) sowie der BASS 12-21 Nr. 4. Grundlage jeder Beratung sind Verbindlichkeit, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit.

  • Prävention

    Prävention

    Zur Stärkung von Persönlichkeit, Gesundheit und sozialem Miteinander bietet das HAG vielfältige präventive Programme:

    ·       Kennenlerntage, Klassenrat, Tutor*innen- und Patenschüler*innen-System

    ·       Projekte wie 13plus, Lerncoaching, Sporthelfer*innen-, Mediator*innen- und Medienscout-Programme

    ·       Gesundheitstage, Begabtenförderung, Lese-/Rechtschreibförderung

    ·       thematische Elternabende, Lehrkräftefortbildungen und schulinterne pädagogische Angebote

    Diese Maßnahmen stehen im Kontext einer „Guten gesunden Schule“, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der Fairtrade School sowie der „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.

  • Intervention

    Intervention

    Bei Konflikten, Krisen oder persönlichen Problemen erfolgt Unterstützung in einem mehrstufigen Verfahren:

    1.     Erste Ansprechpersonen sind Klassen- und Fachlehrkräfte, Jahrgangsstufenleitungen oder das Krisenteam.

    2.     Bei weitergehendem Unterstützungsbedarf kann das psychosoziale Beratungsteam oder die Schulsozialarbeit einbezogen werden.

    3.     Falls notwendig, erfolgt eine Vermittlung an außerschulische Partner wie Erziehungs- oder Drogenberatungsstellen, Jugendämter oder psychologische Dienste.

  • Psychosoziale Beratung

    Psychosoziale Beratung

    Die psychosoziale Beratung ist ein niedrigschwelliges, vertrauliches und freiwilliges Angebot. Sie unterstützt Schüler*innen in emotionalen, sozialen oder schulischen Belastungssituationen. Grundlage sind:

    ·       Freiwilligkeit

    ·       Vertraulichkeit

    ·       Unabhängigkeit

    ·       Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein

    Schwerpunkte liegen auf Hilfe zur Selbsthilfe, Persönlichkeitsstärkung, Konfliktbearbeitung und der Entwicklung neuer Handlungsstrategien. Themenfelder reichen von schulischen Leistungsproblemen über Ängste, Krisen und Mobbing bis zu Suchtprävention oder familiären Belastungen.

  • Beratungsteam und Schulsozialarbeit

    Beratungsteam und Schulsozialarbeit

    Das Beratungsteam besteht aus qualifizierten Beratungslehrkräften, die vom Kreis Steinfurt zertifiziert sind, sowie einer Fachkraft für Schulsozialarbeit. Diese ergänzt die pädagogische Arbeit der Schule durch Projekte, Workshops und individuelle Beratungsangebote und ist Teil der Jugendhilfe (§§ 11, 13 SGB VIII). Alle Gespräche sind freiwillig, vertraulich und kostenlos.

  • Netzwerk

    Netzwerk

    Zur Unterstützung stehen vielfältige Kooperationspartner zur Verfügung, darunter die Diakonie Lengerich, Jugendämter, psychologische und psychiatrische Fachstellen, Lerntherapeut*innen, die Polizei, die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Steinfurt sowie Seelsorge- und Präventionsangebote.

 

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Beratungsteam:

→ Beratung → Psychosoziale Beratung



Kinderschutz und Fürsorge

Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte nehmen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags eine zentrale Verantwortung für das Wohl der Schüler*innen wahr. Aufgrund des regelmäßigen, meist täglichen Kontakts besteht die Möglichkeit, die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen kontinuierlich zu beobachten und Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Hinweise auf mögliche Gefährdungssituationen werden daher häufig zuerst im schulischen Umfeld wahrgenommen.

  • Mehr Informationen

    Mehr Informationen

    Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte verpflichtet, Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung oder andere Formen der Kindeswohlgefährdung (z. B. auffällige Fehlzeiten, Verhaltensänderungen oder körperliche Auffälligkeiten) sensibel wahrzunehmen, sorgfältig zu prüfen und geeignete Schritte zur Klärung einzuleiten.

    Hierzu zählt insbesondere die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen (Kreis-)Jugendamt, sofern nach fachlicher Einschätzung eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden kann. Je nach Fallkonstellation kann darüber hinaus die Einbindung weiterer Institutionen – etwa der Polizei, des Gesundheitsamtes oder spezialisierter Beratungsstellen wie der hiesigen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Diakonie WesT e.V.– erforderlich sein.

    Rechtliche Grundlage des schulischen Schutz- und Fürsorgeauftrags sind das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 42 Abs. 6 SchulG NRW) sowie § 8a SGB VIII („Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“). Dort heißt es: „Die Sorge für das Wohl der Schüler*innen erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“

    Das Handeln der Schule orientiert sich an den Grundsätzen des Schutzes, der Unterstützung und der Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, den Schutz der Schüler*innen sicherzustellen, sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und gemeinsam mit den zuständigen Behörden sowie Kooperationspartnerinnen und -partnern geeignete Hilfen einzuleiten.

    Unsere Schule versteht sich dabei als verlässliche und verantwortungsbewusste Partnerin im Netzwerk des Kinderschutzes. Sie übernimmt aktiv Verantwortung für das Wohlergehen der Schüler*innen und trägt dazu bei, dass das HAG ein sicherer, unterstützender und vertrauensvoller Ort des Lernens und Lebens für alle Kinder und Jugendlichen ist.



Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit am HAG ist - Stand Juli 2024 - mit einer halben Stelle besetzt und wird in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Kollegium, den Eltern und Erziehungsberechtigten sowie externen Kooperationspartnern gestaltet. Sie ergänzt den schulischen Auftrag durch professionelle sozialpädagogische Unterstützung. Eine besonders enge Kooperation besteht mit dem psychosozialen Beratungsteam des HAG und dem Krisenteam der Schule. Zur weiteren Professionalisierung nimmt die Fachkraft der Sozialarbeit kontinuierlich an Fortbildungen teil, um die Qualitätsstandards zu sichern.

Schulsozialarbeit beruht auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit.

  • Übergeordnete Ziele

    Übergeordnete Ziele

    Die Schulsozialarbeit am HAG verfolgt folgende übergeordnete Ziele:

    ·       Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen der Schüler*innen,

    ·       Prävention von Schulabbruch, Gewalt und Suchtverhalten,

    ·       Unterstützung bei individuellen Problemlagen und Konflikten,

    ·       Förderung eines positiven Schulklimas und der Partizipation aller Beteiligten,

    ·       Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung im Sozialraum,

    ·       Vernetzung mit informellen Bildungsangeboten im Sozialraum,

    ·       Förderung von Vielfalt der Schüler*innen und allen an der Schule tätigen Personen.

  • Adressaten

    Adressaten

    Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schüler*innen, Lehrkräfte sowie Eltern und Erziehungsberechtigten des HAG. Besondere Aufmerksamkeit gilt Schüler*innen mit sozialen, emotionalen oder familiären Herausforderungen sowie Jugendlichen in Krisensituationen. Darüber hinaus fördert die Schulsozialarbeit den sozialen Zusammenhalt innerhalb der gesamten Schulgemeinschaft.

  • Unterstützung- und Präventionsangebote

    Unterstützung- und Präventionsangebote

    Es wird ein breites Spektrum an Unterstützungs- und Präventionsangeboten bereitgestellt, unter anderem:

    ·       Einzelfallberatung und individuelle Begleitung von Schüler*innen bei persönlichen oder schulischen Anliegen,

    ·       Gruppenangebote zu Themen wie Konfliktlösung, Stressbewältigung und sozialer Kompetenz,

    ·       Elternarbeit zur Unterstützung bei Erziehungsfragen und zur Stärkung elterlicher Handlungssicherheit,

    ·       Krisenintervention und -management bei akuten Problemlagen,

    ·       Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten durch Drittmittelakquise und den Einkauf spezifischer Fachleistungen,

    ·       Mitwirkung im Krisenteam der Schule,

    ·       Beteiligung an der Schutzkonzeptarbeit der Schule.

  • Außerschulische Partner

    Außerschulische Partner

    Die Schulsozialarbeit arbeitet außerdem eng mit verschiedenen internen und externen Partner*innen zusammen, darunter:

    ·       Schulleitung und Lehrkräfte zur Abstimmung von Maßnahmen und zur gemeinsamen Planung von Projekten,

    ·       Jugendamt, Beratungsstellen und soziale Einrichtungen zur Vernetzung und Weitervermittlung von Hilfsangeboten,

    ·       Elternvertretungen zur aktiven Einbindung der Elternschaft in die schulische Entwicklung,

    ·       lokale Vereine, Dienstleistende und Industrieunternehmen, mit dem Ziel, Kooperationen im Sozialraum auszubauen.

    Auf diese Weise wird die Position des HAG in Lengerich und Umgebung als Bildungsinstitution gestärkt und gefestigt. Gleichzeitig erhalten Schüler*innen einen niedrigschwelligen Zugang zu außerschulischen Kooperationspartnern, was die sozialräumliche Vernetzung der Schule weiter fördert.

  • Evaluation

    Evaluation

    Um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen der Schulsozialarbeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, werden diese regelmäßig evaluiert. Dabei werden quantitative und qualitative Daten herangezogen, um ein umfassendes Bild der Arbeit zu erhalten.

    Die Evaluationsmethoden werden gemeinsam von der Schulleitung und dem psychosozialen Beratungsteam entwickelt und überprüft, um eine kontinuierliche Qualitätssicherung zu gewährleisten.

    Die Schulsozialarbeit am HAG versteht sich als integraler Bestandteil der Schulentwicklung und als wichtiger Beitrag zur individuellen Förderung der Schüler*innen. Durch kontinuierliche Reflexion und Anpassung ihrer Angebote trägt sie dazu bei, das Schulklima positiv zu gestalten und die persönliche Entwicklung aller Beteiligten zu unterstützen.

 

Zur Seite unserer Schulsozialoarbeiterin geht es hier lang:

Wir über uns → Schulsozialarbeiterin


Krisenteam

Krisen- und Notfallsituationen gehören zum Glück nicht zum schulischen Alltag am HAG. Dennoch kann es jederzeit zu unerwarteten Ereignissen kommen, die ein schnelles, koordiniertes und besonnenes Handeln erfordern. Um für solche Situationen bestmöglich vorbereitet zu sein, verfügt das HAG über ein professionell geschultes Krisenteam, das im Bedarfsfall aktiv wird.

  • Mehr Informationen

    Mehr Informationen

    Im Jahr 2022 wurde das Krisenteam im Rahmen einer mehrtägigen Fortbildung neu aufgestellt und umfassend professionalisiert. Ziel war es, alle relevanten Bereiche des Schullebens in die Krisenprävention und -bewältigung einzubeziehen. Das Team setzt sich daher interdisziplinär zusammen und vereint Vertreter*innen aus unterschiedlichen Bereichen der Schulgemeinschaft: Schulsozialarbeit, Sekretariat, Hausmeisterteam, Fachschaften (u. a. Sport und Religion), psychosoziale Beratung, erweiterte Schulleitung sowie eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen. 

    Das Krisenteam trifft sich sowohl anlassbezogen als auch regelmäßig zur Reflexion von Sicherheitsfragen, zur Analyse vergangener Vorfälle und zur Weiterentwicklung interner Abläufe. Grundlage der Arbeit bilden der Notfallordner NRW sowie schulinterne Ablauf- und Kommunikationspläne, die klare Zuständigkeiten und Handlungssicherheit gewährleisten.

    Erfahrungen zeigen: Eine Schule, die auf mögliche Krisen vorbereitet ist, kann im Ernstfall ruhiger, effektiver und gemeinschaftlicher reagieren. Transparente Zuständigkeiten und regelmäßige Information der Schulgemeinde tragen dabei wesentlich zum Sicherheitsgefühl und Vertrauen aller Beteiligten bei.

    Das Krisenteam versteht sich somit nicht nur als Reaktionsgremium, sondern auch als präventives Steuerungsteam, das zur Sicherheitskultur und zum psychosozialen Wohlbefinden der gesamten Schule beiträgt.



Mediationskonzept und Streitschlichtung

Mediation ist am HAG ein fester Bestandteil der Beratungs- und Präventionsarbeit und trägt wesentlich zur Förderung sozialer Kompetenzen, zur Gewaltprävention und zur Stärkung der psychischen Gesundheit bei. Sie unterstützt das schulische Ziel, ein respektvolles, achtsames und friedliches Miteinander zu gestalten und Konflikte konstruktiv zu lösen. 

  • Zielsetzung

    Zielsetzung

    Das Mediationskonzept des HAG verfolgt mehrere zentrale Zielsetzungen: 

      · Förderung sozialer Kompetenzen: Schüler*innen lernen, Konflikte respektvoll, fair und eigenverantwortlich zu lösen. 

      · Stärkung der Kommunikationsfähigkeit: Durch strukturierte Gespräche wird gewaltfreie Kommunikation eingeübt und aktives Zuhören trainiert. 

      · Aufbau eines positiven Schulklimas: Konfliktprävention und -bearbeitung fördern gegenseitigen Respekt und Achtsamkeit. 

      · Demokratieerziehung: Mediation vermittelt Werte wie Gleichberechtigung, Verantwortung und Mitbestimmung. 

      · Persönlichkeitsentwicklung: Beteiligte entwickeln Selbstvertrauen, Reflexionsfähigkeit und Empathie. 

     

    Die Mediationsarbeit erfolgt an der Schule auf mehreren Ebenen und ist eng mit dem Beratungssystem sowie der Schulsozialarbeit verknüpft: 

      · Ausbildung von Streitschlichtenden:
    Schüler*innen der höheren Jahrgänge werden im Rahmen einer speziellen Ausbildung in Gesprächsführung, aktivem Zuhören, Empathie und Konfliktlösung geschult. Nach erfolgreichem Abschluss stehen sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern als Streitschlichtende zur Verfügung. 

      · Freiwilligkeit und Vertraulichkeit:
    Jede Mediation erfolgt auf freiwilliger Basis und in einem geschützten, vertraulichen Rahmen.

     

    Der strukturierte Ablauf umfasst in der Regel fünf Phasen: 

      · Einführung und Klärung der Gesprächsregeln 

      · Darstellung der Sichtweisen 

      · Erarbeitung der Konflikthintergründe 

      · Entwicklung gemeinsamer Lösungsansätze 

      · Abschlussvereinbarung 



Finden Sie alle Informationen auf der Seite:

→ Schüler*innen bringen sich ein → Mediationsteam