Grundlagen der Leistungsbewertung


Zentrale Aufgabe der Schule ist es, sicherzustellen, dass alle Schüler*innen einer Jahrgangsstufe – unabhängig von ihrer individuellen Lerngruppe – auf der Grundlage vergleichbarer Leistungsanforderungen und transparenter Standards beurteilt werden. Die angewandten Verfahren sollen ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit aufweisen und innerhalb der Fachschaften abgestimmt sein. Am HAG finden daher regelmäßige Absprachen zwischen den unterrichtenden Lehrkräften statt, um ein einheitliches Anforderungsprofil zu gewährleisten. In den Fachkonferenzen und Jahrgangsstufenteams werden Inhalte und Bewertungsraster festgelegt. Dieses Verfahren erfordert von den beteiligten Lehrkräften eine differenzierte Analyse der Lernvoraussetzungen der parallelen Lerngruppen sowie eine genaue Abstimmung der Aufgabenformate. Parallelarbeiten dienen als diagnostisches Instrument zur Feststellung grundlegender Kompetenzen und tragen zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Unterrichts bei. Unser transparentes Leistungskonzept ist darauf ausgerichtet, die Lernenden stärker in die Verantwortung für ihren eigenen Lernprozess einzubeziehen, das Lernen zu erleichtern und Ängste vor Leistungsüberprüfungen zu verringern.

Verbindliche Grundlage aller Leistungsüberprüfungen sind die jeweils gültigen Kernlehrpläne der einzelnen Fächer sowie die schulinternen Curricula, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.



→ Die Kernlehrpläne des Landes NRW für alle Fächer finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung (bildungsportal.nrw) im Bereich Kernlehrpläne.


Fächerübergreifende Prinzipien

Das Kollegium des HAG orientiert sich fächerübergreifend an folgenden Prinzipien:

· Lehrkräfte beobachten die individuellen Leistungen der Lernenden über einen längeren Zeitraum, um ein umfassendes Leistungsbild zu gewinnen.

· Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der für die gesamte Lerngruppe festgelegten Standards; individuelle Lernfortschritte können im Rahmen pädagogischen Ermessens berücksichtigt werden.

· Die Fachschaften haben verschriftlichte Beurteilungskriterien entwickelt, die den neuen Lerngruppen erläutert und digital oder in Papierform bereitgestellt werden. Das Instrument der Selbsteinschätzungsbögen kann einen kriteriengeleiteten Dialog über erwartbare und erbrachte Leistungen bei der „Sonstigen Mitarbeit“ von Beginn an sinnvoll unterstützen und als Referenz bei einem individuellen Austausch zwischen der Lehrkraft und dem Schüler bzw. der Schülerin über den aktuellen Leistungsstand dienen.

· Referate/Präsentationen, in Partner- und Gruppenarbeit erbrachte Leistungen, Lerndokumentationen u.a. sind mögliche Teile des verschriftlichten Kriterienkatalogs der „Sonstige(n) Mitarbeit“.

· Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten wird die erforderliche Transparenz i. d. R. durch einen kriteriengeleiteten schriftlichen Erwartungshorizont gewährleistet. 

· Bei erkennbaren Leistungsschwächen und Wissenslücken werden nach Beratung möglichst frühzeitig individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet. 

· Zu Beginn des Schuljahres werden Lernende und Eltern von den Fachlehrkräften darüber informiert, welche Leistungsnachweise auf der Grundlage der im schulinternen Curriculum getroffenen Vereinbarungen erbracht werden müssen und nach welchen Grundsätzen die Leistungsbewertung erfolgt.  Auch die Anzahl der Leistungsüberprüfungen pro Schuljahr wird durch die Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

 

Die Grundlagen zur spezifischen Leistungsbewertung für die einzelnen Fächer finden Sie auf der Seite des jeweiligen Faches unter dem Menüpunkt Unterricht.


Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz NRW (§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung), in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Sekundarstufe I (APO-SI § 6) und Sekundarstufe II (APO-GOSt § 13) festgeschrieben. Die Fachkonferenzen legen nach § 70 SchulG Grundsätze zu Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung fest.

Die (neuen) Kernlehrpläne für das Gymnasium (Sekundarstufe I, G9) sowie die Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II bilden die Grundlage der schulinternen Curricula. Diese enthalten detaillierte Regelungen zu Leistungsüberprüfungen, Aufgabentypen, Beurteilungsbereichen und Gewichtungen. Die Umsetzung der (neuen) Vorgaben ist ein fortlaufender schulischer Entwicklungsprozess, der regelmäßig in den Fachkonferenzen überprüft wird.



→ Eine aktuelle Version des Schulgesetzes finden Sie auf bildungsportal.nrw, dem Infoportal des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.


Formen der Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung informiert über den aktuellen Lernstand der Schüler*innen. Sie bezieht sich auf die im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und umfasst die beiden Bereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Mitarbeit“, die bei der Notenbildung von Fächern mit verpflichtenden Klassenarbeiten angemessen berücksichtigt werden (§ 48 Abs. 2 SchulG NRW).

Klassenarbeiten und Klausuren werden gleichmäßig über das Schuljahr verteilt, um Belastungsspitzen zu vermeiden. Am HAG tragen eine langfristige Terminierung und frühzeitige Veröffentlichung in Klassenarbeits- und Klausurplänen dazu bei, Häufungen von Leistungsüberprüfungen zu vermeiden. Grundsätzlich wird an einem Unterrichtstag nur eine Klassenarbeit geschrieben, auf weitere Tests am selben Tag sollte verzichtet werden. In der Sekundarstufe I soll die Zahl von zwei Arbeiten pro Woche nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden (z. B. bei zentralen Nachschreibterminen). In der Sekundarstufe II sind bis zu drei Klausuren pro Woche zulässig.



Sprachliche Richtigkeit und Nachteilsausgleich

Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe aller Fächer. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden, wobei Alter, Ausbildungsstand und Erstsprache der Lernenden angemessen zu beachten sind (§ 6 Abs. 5 APO-SI).                                      

Alle Fachlehrkräfte - auch ohne das Unterrichtsfach Deutsch - haben die Aufgabe, die Lernenden im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern und Fehler zu korrigieren. Wenn dennoch häufig gegen den im Unterricht vermittelten Gebrauch der deutschen Sprache verstoßen wird, kann dies zur Absenkung bis zu einer Notenstufe führen.

Bei einer ausgewiesenen Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) werden im Rahmen des Nachteilsausgleichs individuelle Regelungen getroffen.



Gewichtung und pädagogischer Ermessensspielraum

Die Gewichtung von „Schriftlichen Arbeiten“ und „Sonstiger Mitarbeit“ erfolgt nicht zwingend im Verhältnis 50:50. Unter Berücksichtigung der individuellen Lernentwicklung können Lehrkräfte einen pädagogischen Ermessensspielraum ausschöpfen.