Konflikt- und Beschwerdemanagement
Das Konflikt- und Beschwerdemanagement am HAG dient der Sicherung einer offenen, wertschätzenden und transparenten Schulkultur. Beschwerden und Konflikte werden dabei nicht als Störung, sondern als wichtige Rückmeldungen und Entwicklungschancen verstanden, die zur kontinuierlichen Verbesserung des schulischen Miteinanders beitragen.
Grundverständnis und Ziele
Wo immer Menschen zusammen leben und arbeiten, entstehen unterschiedliche Sichtweisen, Erwartungen und Bedürfnisse. Konflikte und Beschwerden sind daher ein natürlicher Bestandteil schulischen Zusammenlebens. Sie bieten die Möglichkeit, Missverständnisse zu klären, gegenseitiges Verständnis zu fördern und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Das Verfahren orientiert sich an den Grundsätzen von Respekt, Fairness, Nachvollziehbarkeit, Vertraulichkeit, Beteiligung und Dokumentation. Ziel ist es, Probleme frühzeitig zu erkennen, Missverständnisse auszuräumen und Gerechtigkeit, Vertrauen und Transparenz in der Schulgemeinschaft zu fördern.

Verfahren und Zuständigkeiten
Das Beschwerdemanagement folgt einem mehrstufigen Verfahren, das im Beschwerdeleitfaden für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte festgelegt ist (siehe Schulhomepage).
Grundlage ist das Subsidiaritätsprinzip: Beschwerden sollen stets auf der niedrigsten möglichen Ebene geklärt werden, bevor weitere Personen oder Instanzen eingeschaltet werden.
In der Regel beginnt die Klärung im direkten Gespräch zwischen den unmittelbar Beteiligten. Kommt dabei keine Einigung zustande, können die folgenden Stufen greifen:
1. Fachlehrkraft bzw. Klassenleitung
2. Stufenkoordination
3. Schulleitung
4. Bezirksregierung (im Falle schwerwiegender oder nicht lösbarer Konflikte)
Diese Abfolge wurde durch die schulischen Mitwirkungsgremien beschlossen und ermöglicht eine zeitnahe, sachgerechte und faire Bearbeitung von Anliegen. Ziel ist es, Konflikte respektvoll zu lösen, ohne sie eskalieren zu lassen.

Unterstützende Beratung und Begleitung
Bei allen Beschwerden gilt:
· Konflikte sollen grundsätzlich zunächst von den unmittelbar Beteiligten mit gegenseitigem Respekt und mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung bearbeitet werden.
· Alle Beteiligten werden gehört.
· Jede betroffene Person hat das Recht, eine Vertrauensperson in die Gespräche einzubeziehen.
· Die Schulsozialarbeit und/oder eine SV-Lehrkraft können – insbesondere für Schüler*innen – beratend hinzugezogen werden. Dies stellt keine formale nächste Eskalationsstufe dar, sondern dient der Unterstützung und Vermittlung.
· Zusätzlich können Schüler*innen, Schüler-Mediator*innen bzw. Streitschlichter*innen um Hilfe bitten.
Alle Gespräche und gefassten Beschlüsse werden dokumentiert und – soweit erforderlich – in der jeweiligen Akte abgelegt.
Besondere Beschwerdearten
Das Konzept regelt zudem den Umgang mit spezifischen Beschwerdearten, etwa bei:
· Verstößen gegen die Schulordnung (§ 53 SchulG NRW) oder
· Einwänden gegen Leistungsbewertungen (§ 48 SchulG NRW, APO-SI/GOSt) [1].
In diesen Fällen erfolgt die Bearbeitung unter Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.
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Fussnote
Fussnote
[1] Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW):§§ 42 (6), 44, 48 und 53 SchulG NRW.
Online abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000619 (Zugriff: 01.11.2025); BASS 12-21 Nr. 4 – Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule, RdErl. d. MSB NRW v. 02.05.2017. Online abrufbar unter: https://bass.schule.nrw/16792.htm (Zugriff: 01.11.2025)
Fazit
Das Konflikt- und Beschwerdemanagement am HAG ist ein zentrales Instrument zur Pflege einer offenen Kommunikationskultur. Es stärkt das gegenseitige Vertrauen, fördert Verantwortungsbewusstsein und trägt dazu bei, dass das schulische Miteinander von Transparenz, Gerechtigkeit und Respekt geprägt bleibt.













