Anzahl der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I
In den Stufen 5 und 6 ist die Anzahl der Klassenarbeiten durch das Ministerium festgelegt. Am HAG entscheiden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Fachschaften über die Anzahl der Klassenarbeiten (oder gleichwertigen Formen der Leistungsüberprüfung) in den verschiedenen Jahrgangsstufen. Sollte die aktuell am HAG geltende Regelung verändert werden, informieren wie Sie hier.
Wichtig: Die VERA 8 Prüfungen (ehemaligen Lernstandserhebungen) in Jgst. 8 und auch die ZP10 in Jgst. 10 müssen zu der Anzahl hinzu gerechnet werden!
Entscheidungen der Fachschaften am HAG
Die Informationen finden Sie auf den jeweiligen Fachschaftsseiten. Die nachfolgenden Links führen Sie zur entsprechenden Seite:
(unter “weitere Dokumente der Fachschaft”) (unter “Lehrpläne und Leistungsbewertung” in “Anzahl_Klassenarbeiten_…”) (unter “Lehrpläne und Leistungsbewertung” in “Leistungskonzept Sek. I”) (unter “weitere Dokumente der Fachschaft”) ( unter “Lehrpläne und Leistungsbewertung” in “Schulinterner Lehrplan Sek. I - Kurzfassung”)