Schul- und Hausordnung

1. Regeln des Zusammenlebens 

Unsere Schule, das Hannah-Arendt-Gymnasium in Lengerich, versteht sich als Lern- und Lebensort, in dem alle am Schulleben Beteiligten gerne lernen, unterrichten und tätig sein wollen. Damit das Miteinander gut gelingt, halten sich Schüler*innen, Lehrer*innen und die Mitarbeitenden an gemeinsam vereinbarte Regeln. Wir schaffen dadurch eine Lernatmosphäre, die von Vertrauen, Sicherheit, gerechtem Verhalten, Konzentration, kreativer Entfaltung und vielfältigen Begegnungen geprägt ist.

Die vier wichtigsten Regeln sind:

  • Wir sprechen freundlich miteinander und benutzen das Wörtchen “bitte”, wenn wir von jemandem etwas möchten. Ein freundliches Grüßen auf dem Flur ist gerne gesehen.

  • Wir respektieren den anderen und vermeiden Störungen.

  • Wir halten unseren Arbeitsplatz, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber.

  • Wir gehen sorgfältig mit Arbeitsmaterialien und Einrichtungsgegenständen um.

 

2. Verhalten auf dem Schulweg

Auf dem Weg zur Schule verhält sich jeder rücksichtsvoll. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Schulweg zwischen Wohnung und Schule oder Unterrichtsstätte (z. B. Schwimmbad). Für Fahrschüler*innen gilt an den Haltestellen und in den Bussen in besonderer Weise das Gebot der Rücksichtnahme und Höflichkeit. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

 

3. Schulbeginn und Pausenregelung

Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Für Fahrschüler*innen ist die Schule ab 7.30 Uhr geöffnet. Bis 8.15 Uhr halten sich alle Schüler*innen auf den Schulhöfen oder in der Eingangshalle auf. Erst ab 8.15 Uhr begeben sich alle Schüler*innen zu den Klassen- und Fachräumen.

In den beiden großen Pausen halten sich alle Schüler*innen auf dem Pausengelände auf. Die Schüler*innen begeben sich auf direktem Wege dorthin. In den Pausen und Freistunden sind – zum Beispiel mit Blick auf Klassenarbeiten oder durchgehenden Unterricht in der Oberstufe – auf den Fluren unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden. Schüler*innen der Sekundarstufe I dürfen während der Pausen ohne Genehmigung das Schulgelände nicht verlassen. Dies gilt auch bei Nachmittagsunterricht für die Mittagspause.

Die Toiletten sind sauber zu halten und sind keine Aufenthaltsräume.

 

4. Schul- bzw. Pausengelände

Das Pausengelände steht allen Schüler*innen des Gymnasiums zur Verfügung. Zum Pausengelände des HAG gehören die Eingangshalle und die beiden Schulhöfe. Nicht zum Pausengelände gehören die Hannah-Arendt-Straße, der Park, der Hullmannsche Weg, das Gelände vor dem Westflügel, der Parkplatz an der Dreifach-Turnhalle und der Unterstand vor dem Fahrradkeller sowie die Rasenfläche zwischen Osttrakt und Hannah-Arendt-Straße.

 

5. Verhalten in den Pausen

Beim Spielen mit Bällen (an den Tischtennisplatten, den Fußballtoren und der Basketballanlage) ist rücksichtsvolles Verhalten oberstes Gebot. Wurfspiele, das Werfen von Schneebällen, das Schlindern auf Rutschbahnen sowie das Rollschuhlaufen und das Fahren mit Inlineskatern oder Skateboards sind verboten. Die Schulhöfe dürfen während der Unterrichtszeit (8.20 Uhr – 15.45 Uhr) nicht mit Fahrrädern, Krafträdern und Autos befahren werden. Die Lehrkräfte stehen den Schüler*innen nur in wirklich dringenden Fällen in der zweiten großen Pause für kurze Gespräche zur Verfügung.

Bei umfangreicherem Gesprächsbedarf bieten die Lehrkräfte nach Vereinbarung individuelleGesprächstermine an.

 

6. Besuch im Sekretariat

Das Sekretariat steht Schüler*innen zur Erledigung persönlicher und schulischer Angelegenheiten i.d.R. nur in den großen Pausen offen.

 

7. Umgang mit Schuleigentum

Alle Anlagen, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel der Schule sind pfleglich zu behandeln. Klassenräume werden so hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden (z.B. Anordnung der Tische und Stühle, Lüften, saubere Tafel). In den Fachräumen (Biologie, Physik, Chemie) ist besondere Umsicht erforderlich. Auch in den Computerräumen verhalten sich die Schüler*innen besonders umsichtig. Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen führen zu einer Haftung durch die Erziehungsberechtigten oder die verursachenden Personen selbst. Fensterbänke sind keine Sitzplätze.

 

8. Sauberkeit und Ordnung

Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Schule verantwortlich. Papier, Abfälle, Dosen usw. gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Mülltrennung). Wildes Plakatieren ist ebenso untersagt wie das Bemalen des Schulgeländes mit Graffiti.

 

9. Rauchen und alkoholische Getränke

Das Rauchen, das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Bei Verstößen gegen das Schulgesetz § 54 Abs. 5 und 6 und das Jugendschutzgesetz §9 und bei Suchtmittelmissbrauch (Drogen) drohen gesetzliche Strafmaßnahmen wie eine Anzeige und Ordnungsmaßnahmen nach §53 SchulG.

 

10. Abstellen von Fahrrädern, Mopeds, Motorrädern, Roller und E-Scootern/Schutz vor Diebstahl

Fahrräder, Mopeds, Motorräder, Roller und E-Scooter werden in den dafür angelegten Ständern bzw. Plätzen abgestellt. Auf Diebstahlsicherung ist unbedingt zu achten, weil der Schulträger bei Diebstahl nicht haftet. Schule und Versicherung haften ebenfalls nicht, wenn Geld, Handys oder Wertsachen abhanden kommen. Besondere Vorsicht ist in den Umkleideräumen der Turnhalle geboten.

 

11. Regelung zur Nutzung von digitalen Endgeräten

Die Nutzung von Smartphones/Smartwatches und Kopfhörern ist auf dem gesamten Schulgelände bis zum Ende des Schulbetriebs untersagt.

Für die Sekundarstufe I gilt: Smartphones/Smartwatches und Kopfhörer dürfen ausschließlich ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt oder in einem Schließfach deponiert werden. Für die Sekundarstufe II gilt folgende Sonderregelung: Die Nutzung von digitalen Endgeräten (Tablets, Smartphones/Smartwatches und Kopfhörern) ist in ausgewiesenen Räumen (EVA-Räume, Q-Raum, Oberstufenarbeitsraum) in den Freistunden und in der Mittagspause gestattet. Abweichende Regelungen: Für bestimmte Ausnahmen (z.B. bei der Wahrnehmung schulorganisatorischer Aufgaben durch Lernende oder bei der zeitlich begrenzten Nutzung von Endgeräten für Unterrichtszwecke), Regelungen zu Klassenarbeiten und Klausuren, Klassen- und Kursfahrten sowie die Nutzung digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte gilt die jeweils aktuelle Fassung der "Regelung zur Nutzung von digitalen Endgeräten am Hannah-Arendt-Gymnasium Lengerich". Diese enthält auch Hinweise zum Umgang mit Verstößen gegen die Nutzungsregelung.

 

12. Mitwirkungspflicht aller Erziehungsberechtigten und volljährigen Schüler*innen

Alle Eltern, Erziehungsberechtigten und volljährigen Schüler*innen verpflichten sich, die Schule über eine eventuelle Adressenänderung oder eine Änderung der Telefonnummer unverzüglich zu informieren. Schüler*innen und Erziehungsberechtigte müssen für die Schule verlässlich erreichbar sein. 

Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit im Unterricht besteht die Pflicht zur Beschaffung der notwendigen Informationen. Im Moment der Anmeldung am Hannah-Arendt-Gymnasium verpflichten sich die Familien, das bestehende Schulprogramm mit den verpflichtenden Fahrten anzuerkennen und auf die Teilnahme der Kinder an allen verpflichtenden Schulveranstaltungen hinzuwirken.

 

13. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Verstöße gegen die Regeln der Hausordnung können erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG nach sich ziehen.