OPERATORENLISTE ZENTRALABITUR ERDKUNDE
Anforderungsbereich I
- (be-)nennen: Sachverhalte ohne Erläuterung angeben
- wiedergeben: bekannte Sachverhalte oder einem Material entnommeneInformationen mit eigenen Worten unkommentiert zusammenfassen
- darlegen / darstellen: Sachverhalte detailliert und fachsprachlich angemessen aufzeigen
- beschreiben: gesetzmäßige und raumspezifische Sachverhalte aus Materialien strukturiert darlegen
- gliedern: einen Raum nach selbst gewählten oder vorgegebenen Kriterien systematisierend ordnen
Anforderungsbereich II
- einordnen / zuordnen: Sachverhalte in einen systematischen Zusammenhang einfügen
- charakterisieren: geographische Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und typische Merkmale kennzeichnen
- analysieren: ein Ganzes (z.B. einen Raum) nach bekannten Ordnungsmerkmalen aufgliedern und systematisch untersuchen
- erklären: Sachverhalte so darstellen, dass Bedingungen, Ursachen und Gesetzmäßigkeiten verständlich werden
- erläutern: Sachverhalte in ihren komplexen Beziehungen verdeutlichen (auf der Grundlage von Kenntnissen bzw. Materialanalyse)
- vergleichen: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von geographischen Sachverhalten erkennen und darlegen
Anforderungsbereich III
- beurteilen: begründete Aussagen über die Richtigkeit, Wahrscheinlichkeit, Angemessenheit bzw. Anwendbarkeit eines Sachverhalts machen, ohne persönlich Stellung zu nehmen
- Stellung nehmen: zu einem Sachverhalt bzw. einer Behauptung differenziert argumentierend eine eigene Meinung äußern
- erörtern: einen Sachverhalt oder eine vorgegebene Aussage eingehend von verschiedenen Seiten, das Für und Wider abwägend betrachten und zu einer abschließenden Einschätzung kommen
- entwickeln: Vorschläge, Einschätzungen, Maßnahmen darlegen, die zu einer inhaltlich weiterführenden und zukunftsorientierten Betrachtung führen
