Schul- und Hausordnung des Hannah-Arendt-Gymnasiums (HAG)

 

Beschluss der Schulkonferenz vom 25.09.2008                 

 

Unsere Schule, das Hannah-Arendt-Gymnasium in Lengerich, versteht sich als Lern- und Lebensort, in dem alle hier Arbeitenden gerne unterrichten, lernen und tätig sein wollen.

Damit das Miteinander auch gut gelingt, müssen sich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Mitarbeiter an bestimmte Verabredungen und Regeln halten.

Wir schaffen dadurch eine besondere Lernatmosphäre, die von Vertrauen, von Sicherheit, gerechtem Verhalten zueinander, von Konzentration, kreativer Entfaltung und vielfältigen Begegnungen geprägt ist. 

 

 

Die vier wichtigsten Regeln sind:

1. Wir sprechen freundlich miteinander.

2. Wir respektieren den anderen und stören andere nicht.

3. Wir sorgen dafür, dass der Arbeitsplatz, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber sind.

4. Wir gehen sorgfältig mit allen Arbeitsmaterialien und Einrichtungsgegenständen um.

 

 

 Weiterhin gilt:

1.     Auf dem Weg zur Schule verhält sich jeder rücksichtsvoll. Nur bei solchem Verhalten besteht Versicherungsschutz. Als Schulweg gilt der direkte Weg zwischen Wohnung und Schule/Unterrichtsstätte (z. B. Schwimmbad) und zwischen Unterrichtsstätte und Schule. Für Fahrschüler/innen gilt an den Haltestellen und in den Bussen in besonderer Weise das Gebot der Rücksichtnahme und Höflichkeit. Den Anweisungen der Busfahrer ist  Folge zu leisten.

 2.      Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Für Fahrschüler/innen ist die Schule ab 7.30 Uhr geöffnet. Bis 8.15 Uhr halten sich alle Schüler/innen auf den Schulhöfen oder in der Eingangshalle auf. Erst ab 8.15 Uhr begeben sich alle Schüler/innen zu den Klassen- und Fachräumen.

 3.     Alle Anlagen der Schule, ihre Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel müssen schonend und pfleglich behandelt werden. Klassenräume, die von anderen Klassen oder Kursen benutzt werden, müssen so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurden (Sitzordnung! Lüften! Saubere Tafel!). In den Fachräumen (Biologie, Physik, Chemie) müssen sich die Schüler/innen besonders umsichtig verhalten. Für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen der Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel der Schule haften die Erziehungsberechtigten bzw. die Schüler selbst. Fensterbänke sind keine Sitzplätze!

 4.    Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Schule verantwortlich. Papier, Abfälle, Dosen usw. gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Mülltrennung). Wildes Plakatieren ist ebenso untersagt wie Bemalen des Schulgeländes mit Graffiti.

 5.      In den beiden großen Pausen halten sich alle Schüler/innen auf dem Pausengelände auf. Die Schüler begeben sich auf direktem Wege dorthin. In den Pausen und Freistunden sind auf den Fluren unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden: Klassenarbeiten und durchgehender Unterricht in der Oberstufe! Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der Pausen ohne Genehmigung das Schulgelände nicht verlassen. Dies gilt auch bei Nachmittagsunterricht für die Mittagspause. Die kleinen Pausen dienen lediglich dem Raumwechsel. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Äußerste Sauberkeit ist hier geboten.

 6.      Das Pausengelände steht allen Schüler/innen des Gymnasiums zur Verfügung. Zum Pausengelände des HAG gehören die Eingangshalle und die beiden Schulhöfe. Nicht zum Pausengelände gehören die Hannah-Arendt-Straße, der Park, der Hullmannsche Weg, das Gelände vor dem Westflügel, der Parkplatz an der Dreifach-Turnhalle und der Unterstand vor dem Skikeller sowie die Rasenfläche zwischen Osttrakt und Hannah-Arendt-Straße. Beim Spielen mit Bällen (an den Tischtennisplatten, den Fußballtoren und der Basketballanlage) ist rücksichtsvolles Verhalten oberstes Gebot. Wurfspiele, Schneeball werfen, das Schlindern auf Rutschbahnen und das Laufen von Rollschuhen oder Inlineskatern sind verboten. Die Schulhöfe dürfen während der Unterrichtszeit (8.20 bis 15.30 Uhr) nicht mit Fahrrädern, Krafträdern und Autos befahren werden.

 7.      Das Sekretariat steht Schüler/innen zur Erledigung persönlicher und schulischer Angelegenheiten nur in den beiden großen Pausen offen. Lehrer sollten in den Pausen wirklich nur in dringenden Fällen aus dem Lehrerzimmer gebeten werden.

 8.      Das Rauchen und alkoholische Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Bei Suchtmittelmissbrauch (Drogen) drohen gesetzliche Strafmaßnahmen.

 9.      Fahrräder, Mopeds und Motorräder werden an den dafür angelegten Ständern bzw. Plätzen abgestellt. Auf Diebstahlsicherung ist unbedingt zu achten, weil der Schulträger bei Diebstahl nicht haftet! Schule und Versicherung haften ebenfalls nicht, wenn Geld oder Wertsachen abhanden kommen. Besondere Vorsicht ist in den Umkleideräumen der Turnhallen geboten!

 10.  Die Handynutzung, inklusive der Verwendung von Video- und Spielefunktionen, ist mit Betreten des Schulgeländes (07.30 – 13.30 bzw. 15.30 Uhr) nicht gestattet. In nachweisbaren dringenden Fällen (z. B. Benachrichtigung der Eltern) können Telefonanrufe zum Elternhaus geführt werden. Niemand darf Gegenstände zur Schule mitbringen, die Mitmenschen stören und gefährden können (Fahrtenmesser / Feuerwerkskörper oder Waffen jeglicher Art, Tiere).

 Verstöße gegen die Regeln der Hausordnung können Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen gemäß dem § 53 des Schulgesetzes nach sich ziehen.

 

 


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